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Darf man den Fahrzeugschein im Auto lassen?

25.06.2019 | Darf man den Fahrzeugschein im Auto lassen?

Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht. Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird. Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.
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Wert gestohlener Fahrräder seit 2008 um 70 Prozent gestiegen

18.06.2019 | Wert gestohlener Fahrräder seit 2008 um 70 Prozent gestiegen

Der Markt für elektrisch verstärkte Fahrräder, sogenannte Pedelecs, boomt, und auch Designräder von minimalistisch bis protzig liegen bei den Deutschen hoch im Kurs. Als logische Konsequenz daraus greifen die Käufer zunehmend tiefer in die Tasche. Der Trend zu immer teureren Fahrrädern lässt sich an den Entschädigungen ablesen, die die deutschen Versicherer nach Diebstählen zahlen müssen: 2018 stieg die Durchschnittssumme auf 630 Euro, während es 2008 noch 370 Euro waren, eine Steigerung um rund 70 Prozent. Insgesamt wurden rund 160.000 versicherte Fälle registriert, deren Schäden sich auf rund 100 Millionen Euro summierten. Da nur ein kleiner Teil der fast 70 Millionen Räder hierzulande versichert ist, dürfte die Dunkelziffer beträchtlich sein. Auch der Polizei werden bei Weitem nicht alle Fälle zur Anzeige gebraucht. Versicherungsschutz gibt es über eine Hausratpolice, gegebenenfalls mit Zusatzklausel für das Abstellen auf der Straße. In Deutschland verfügt knapp jede zweite der rund 26 Millionen Hausratversicherungen über eine solche Fahrradklausel.
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Warum der „Bürgerfonds“ vermutlich nicht kommt

06.06.2019 | Warum der „Bürgerfonds“ vermutlich nicht kommt

Allen Warnungen vor Altersarmut zum Trotz: Noch immer verzichtet ein Großteil der Deutschen auf eine nennenswerte private Vorsorge. Wie die absehbare Rentenlücke wirksamer zu schließen sein könnte als mit den vorhandenen Förderinstrumenten, wird seit Jahren diskutiert. Auch kreativere Ideen wie die „Deutschlandrente“ werden dabei in den Ring geworfen. So nun ebenfalls vom Münchener ifo-Institut, das kürzlich mit einem neuen Vorschlag für Aufsehen sorgte, wie man der Altersvorsorgemüdigkeit der Deutschen abhelfen könnte: mit einem „Bürgerfonds“, an dem sich jeder Bürger zwangsweise als „Kreditgeber“ beteiligen müsste. Der Staatsfonds soll das Geld dann an der Börse anlegen. Aufgrund seiner guten Bonität könnte er das billige Geld zur Erzielung guter Renditen nutzen und die Differenz als Gewinn einheimsen. Dieser wiederum soll bei einem Unterschied von 200 Basispunkten bei 16.000 Euro pro Bürger liegen. Die Summe bekäme man einmal in 50 Jahren ausbezahlt. Wie die „Frankfurter Allgemeine“ ausgerechnet hat, würde die Rente damit pro Kopf um etwa 70 Euro monatlich aufgestockt werden können. Wenn das Investment auf Pump aufgeht.
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Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein

05.06.2019 | Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein

Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters. Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt. Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.
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Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein

04.06.2019 | Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein

Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters. Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt. Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.
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2018 war auch für Mischfonds kein gutes Jahr

31.05.2019 | 2018 war auch für Mischfonds kein gutes Jahr

Rund die Hälfte des Kapitals, das deutsche Anleger in Fonds gesteckt haben, entfällt auf Multi-Asset-Fonds. Damit sind die Mischfonds hierzulande so beliebt wie in keinem anderen europäischen Land. Ihre Stärke liegt in der Flexibilität, je nach Marktlage zwischen verschiedenen Assets wie Aktien, Anleihen oder Währungen umschichten zu können. Wie eine Auswertung des Finanzanalyseunternehmens Morningstar zeigt, half das im vergangenen Jahr allerdings auch nicht besonders. Selbst die sehr offensiv ausgerichteten Fonds kamen im Schnitt nur auf eine Minirendite von 0,6 Prozent, alle anderen rutschten ins Minus. Auch die hochflexiblen Mischfonds, die als „Königsdisziplin“ gelten, mussten mit durchschnittlich minus 1,2 Prozent Federn lassen. Ihr Problem: Es gab im vergangenen Jahr kaum Assets, die eine ordentliche Rendite abwarfen. Für das laufende Jahr sind die Fondsmanager im Allgemeinen optimistischer. Schwankungen werden zwar erwartet, da Konjunkturrisiken wie Brexit, Handelskonflikte und Schuldenkrisen weiterhin auf der Tagesordnung stehen. Doch ein vergleichbar schlechtes Börsenjahr wie 2018 wird gemeinhin nicht erwartet.
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Kartellamt will Vergleichsportale an die Kandare nehmen

21.05.2019 | Kartellamt will Vergleichsportale an die Kandare nehmen

Die Klagen über zweifelhafte Geschäftspraktiken von Online-Vergleichsportalen sind so alt wie diese selbst. Das Bundeskartellamt hat deshalb 36 führende Portale auf Verbraucherrechtsverstöße hin untersucht. Nun legten die Beamten ihren Abschlussbericht vor. Darin benennen sie zahlreiche Defizite, die auch den Versicherungsvergleich betreffen. Wie an dieser Stelle bereits berichtet, herrschen oftmals Intransparenz und Unvollständigkeit. So werden auf einigen Portalen kaum mehr als die Hälfte der Anbieter in den Sparten Haftpflicht- und Hausratversicherung gelistet. Zudem wird den Nutzern oft nicht ausreichend verdeutlicht, woher die Daten für den Vergleich stammen und welche Kooperationen das Vergleichsunternehmen unterhält. Das Kartellamt hält regulatorische Änderungen für nötig und fordert den Gesetzgeber auf, diese einzuleiten. Dass sich damit die vorherrschenden Mängel effektiv beseitigen ließen, glauben die Beamten jedoch nicht. Daher wünschen sie sich, dass die dauerhafte Aufsicht über die Portale auf das Kartellamt übertragen wird. Eine solche Ausweitung der Eingriffsbefugnisse sei eine „gezielte und wirksame Ergänzung der privaten Verbraucherrechtsdurchsetzung“.
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Baugeldzinsen niedrig wie selten

16.05.2019 | Baugeldzinsen niedrig wie selten

Die schwelenden weltwirtschaftlichen Unsicherheiten – von Handelskonflikten über Brexit bis hin zu Schuldenkrisen – bereiten den internationalen Investoren zunehmend Sorgen. Auch die beträchtlichen Schwankungen der letzten Zeit an den Finanzmärkten tragen dazu bei. Viele Anleger flüchten sich daher in deutsche Staatsanleihen. Deren Rendite sinkt entsprechend, im März bei zehnjähriger Laufzeit wieder einmal bis in den Negativbereich. Da sich auch die Konditionen für Immobilienfinanzierungen daran orientieren, ist Baugeld derzeit so günstig zu bekommen wie selten zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Für 5-jährige Darlehen werden aktuell unter optimalen Bedingungen weniger als 0,8 Prozent verlangt, für 10-jährige unter 1,0 und für 15-jährige häufig weniger als 1,5 Prozent. Gute Zeiten also, um eine Anschlussfinanzierung abzuschließen oder einen neuen Immobilienkredit aufzunehmen. Um die attraktivsten Konditionen am Markt zu erhalten, lohnt sich eine professionelle Finanzierungsberatung – automatische Online-Vergleichsprogramme haben oft nennenswerte Lücken.
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„Versicherungskäse des Jahres“ vergeben

16.05.2019 | „Versicherungskäse des Jahres“ vergeben

Die Vielzahl neuer Versicherungstarife, die Jahr für Jahr auf den Markt kommen, bedeutet für die Verbraucher im Allgemeinen eine Angebotsverbesserung. In vielen Sparten werden Leistungsumfänge und Services erweitert und/oder Prämien vergünstigt. Dass sämtliche Innovationen auf dem Versicherungsmarkt für die Verbraucher sinnvoll und empfehlenswert wären, lässt sich indes auch nicht sagen. Um auf eher kundenunfreundliche Neutarife aufmerksam zu machen, vergibt der Bund der Versicherten (BdV) jährlich den Negativpreis „Versicherungskäse des Jahres“. 2019 heißt der „Gewinner“ Liechtenstein Life Assurances AG, deren fondsgebundene Rentenversicherung „Prosperity – WohlstandsVorsorge“ das größte Missfallen der – aus Wissenschaftlern, Verbraucherschützern und Journalisten bestehenden – Jury erregt hat. Konkret monieren die Prüfer „Intransparenz, Datenstriptease und Kostenwirrwarr“ bei der über eine App vertriebenen Police. Die Negativauszeichnung unterstreicht: Zwischen Werbung und Wirklichkeit kann eine große Lücke klaffen, weshalb unabhängige Beratung beim Versicherungsabschluss das A und O ist.
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