Archiv: Juni 2019

Wo das Vermögen der Deutschen steckt

27.06.2019 | Wo das Vermögen der Deutschen steckt

Laut Bundesbank besitzen die deutschen Privathaushalte – Stand: drittes Quartal 2018 – Immobilien im Wert von rund acht Billionen Euro. Damit übersteigt das „Betongold“ den Wert des privaten Geldvermögens, das sich auf circa 6,25 Billionen Euro beläuft. Davon entfallen lediglich 1,33 Billionen auf Anteilsrechte und Anteile an Investmentfonds, auf Aktien sogar nur 441 Milliarden. Ansprüche gegen Versicherungen machen 2,26 Billionen Euro aus. Mit 2,47 Billionen wird ein riesiger Batzen praktisch unverzinst aufbewahrt, als Einlagen oder in bar. Damit verzichten die Deutschen, gerade im Vergleich mit anderen Nationen, Jahr für Jahr auf viele Milliarden an möglichen Renditen, die ebenfalls ohne nennenswertes Risiko zu haben wären. Dessen ungeachtet geht es den Deutschen in der Gesamtheit, das zeigen die Bundesbank-Zahlen, finanziell sehr gut. 2018 haben sie rund 207 Milliarden Euro gespart, immerhin 42 Milliarden mehr als noch 2008. Die Sparquote der privaten Haushalte liegt bei über 10 Prozent.  
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Darf man den Fahrzeugschein im Auto lassen?

25.06.2019 | Darf man den Fahrzeugschein im Auto lassen?

Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht. Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird. Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.
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Wert gestohlener Fahrräder seit 2008 um 70 Prozent gestiegen

18.06.2019 | Wert gestohlener Fahrräder seit 2008 um 70 Prozent gestiegen

Der Markt für elektrisch verstärkte Fahrräder, sogenannte Pedelecs, boomt, und auch Designräder von minimalistisch bis protzig liegen bei den Deutschen hoch im Kurs. Als logische Konsequenz daraus greifen die Käufer zunehmend tiefer in die Tasche. Der Trend zu immer teureren Fahrrädern lässt sich an den Entschädigungen ablesen, die die deutschen Versicherer nach Diebstählen zahlen müssen: 2018 stieg die Durchschnittssumme auf 630 Euro, während es 2008 noch 370 Euro waren, eine Steigerung um rund 70 Prozent. Insgesamt wurden rund 160.000 versicherte Fälle registriert, deren Schäden sich auf rund 100 Millionen Euro summierten. Da nur ein kleiner Teil der fast 70 Millionen Räder hierzulande versichert ist, dürfte die Dunkelziffer beträchtlich sein. Auch der Polizei werden bei Weitem nicht alle Fälle zur Anzeige gebraucht. Versicherungsschutz gibt es über eine Hausratpolice, gegebenenfalls mit Zusatzklausel für das Abstellen auf der Straße. In Deutschland verfügt knapp jede zweite der rund 26 Millionen Hausratversicherungen über eine solche Fahrradklausel.
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Warum der „Bürgerfonds“ vermutlich nicht kommt

06.06.2019 | Warum der „Bürgerfonds“ vermutlich nicht kommt

Allen Warnungen vor Altersarmut zum Trotz: Noch immer verzichtet ein Großteil der Deutschen auf eine nennenswerte private Vorsorge. Wie die absehbare Rentenlücke wirksamer zu schließen sein könnte als mit den vorhandenen Förderinstrumenten, wird seit Jahren diskutiert. Auch kreativere Ideen wie die „Deutschlandrente“ werden dabei in den Ring geworfen. So nun ebenfalls vom Münchener ifo-Institut, das kürzlich mit einem neuen Vorschlag für Aufsehen sorgte, wie man der Altersvorsorgemüdigkeit der Deutschen abhelfen könnte: mit einem „Bürgerfonds“, an dem sich jeder Bürger zwangsweise als „Kreditgeber“ beteiligen müsste. Der Staatsfonds soll das Geld dann an der Börse anlegen. Aufgrund seiner guten Bonität könnte er das billige Geld zur Erzielung guter Renditen nutzen und die Differenz als Gewinn einheimsen. Dieser wiederum soll bei einem Unterschied von 200 Basispunkten bei 16.000 Euro pro Bürger liegen. Die Summe bekäme man einmal in 50 Jahren ausbezahlt. Wie die „Frankfurter Allgemeine“ ausgerechnet hat, würde die Rente damit pro Kopf um etwa 70 Euro monatlich aufgestockt werden können. Wenn das Investment auf Pump aufgeht.
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Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein

05.06.2019 | Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein

Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters. Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt. Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.
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Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein

04.06.2019 | Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein

Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters. Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt. Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.
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