Versicherungsbedingungen müssen juristisch möglichst präzise gefasst sein, was ihrer
Verständlichkeit für Laien ebenso wenig zuträglich ist wie dem Lesegenuss. Für Menschen mit
geringen Deutschkenntnissen oder mit Lern- oder Leseschwierigkeiten bilden oftmals schon
Versicherungsproduktbroschüren eine unüberwindbare Hürde.
Da Versicherungen jedoch prinzipiell für alle Menschen relevant und wichtig sind, hat der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinem Verbraucherportal „Die
Versicherer“ eine neue Sektion ausschließlich in der sogenannten Leichten Sprache gestaltet.
Sowohl in Textform als auch in Audiostreams werden dort gängige Versicherungsarten mit
einfachen Worten in kurzen Sätzen erklärt.
„Mit den neuen Texten in Leichter Sprache möchten wir Barrieren abbauen und möglichst allen
Menschen den Zugang zur häufig komplexen Versicherungswelt erleichtern“, beschreibt GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen die Intention hinter dem neuen Angebot, das unter
www.dieversicherer.de/leichte-sprache zu finden ist.
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Die Pflegeversicherung hat im ersten Quartal 2024 ein Defizit von 650 Millionen Euro verzeichnet, das bis zum Jahresende voraussichtlich auf 1,5 Milliarden Euro anschwellen wird. Im nächsten Jahr droht gar ein Minus von 3,4 Milliarden Euro – obwohl durch die Beitragsanhebung zum Juli 2023 und weitere Maßnahmen deutlich mehr Geld in der Kasse ist als in früheren Jahren. Als Hauptgrund nennt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen einen ungewöhnlich starken Anstieg der Pflegefallzahlen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich mithin auf eine weitere Pflegeversicherungs-Beitragsanhebung einstellen. Die jüngste Reform hat mit ihren Pflegekostenzuschüssen derweil nicht zu einer echten Entlastung der Pflegebedürftigen geführt, da die Heimbetreiber unter Kostensteigerungen ächzen. Im Januar kletterte der bundesweite durchschnittliche Eigenanteil bei stationärer Pflegeim ersten Jahr auf 2.576 Euro monatlich, so viel wie nie zuvor. Wer sein Vermögen nicht diesem Kostenrisiko aussetzen will, sollte frühzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen. Je nach Typ und Konditionen zahlt sie im Pflegefall entweder ein Tagegeld oder eine Rente aus oder erstattet die nachgewiesenen Kosten.
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Bei den Jahrhunderthochwassern, die im Mai und Juni unter anderem Bayern und BadenWürttemberg heimsuchten, dürften versicherte Schäden in Höhe von rund 2 Milliarden Euro
entstanden sein. Schon in den Monaten zuvor leisteten die Versicherer etwa 400 Millionen Euro
für Überschwemmungsschäden, nachdem die Flüsse zum Jahresende in Nord- und
Mitteldeutschland sowie über Pfingsten in Rheinland-Pfalz und im Saarland über die Ufer
getreten waren.
Einmal mehr zeigt dieses Frühjahr, wie wichtig eine Elementarschadenversicherung für
Hausbesitzer ist. Bisher verfügt nur rund die Hälfte von ihnen über diesen Schutz. Die Diskussion
um eine gesetzliche Versicherungspflicht ist erneut aufgebrandet, nachdem der Bundesrat sich
in einem Entschließungsantrag Mitte Juni dafür ausgesprochen hat. In der Bundesregierung
herrscht in dieser Frage Uneinigkeit; während SPD und Grüne einer Versicherungspflicht
prinzipiell offen gegenüberstehen, lehnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) diese ab
und schlägt stattdessen eine Angebotspflicht vor.
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Der Höhenflug des Goldpreises seit Ende 2022 verleitet die Bundesbürger offenbar nicht dazu,
sich von ihren Goldbeständen zu trennen – eher im Gegenteil. Laut der vom CFin – Research
Center for Financial Services der Steinbeis-Hochschule Berlin durchgeführten Umfrage
„Goldinvestments 2024“ hielten sich Käufe und Verkäufe insgesamt in etwa die Waage. 4,4
Prozent der Befragten haben 2023 erstmals Gold erworben, mehr als in der Vorgängerstudie von
2021. Im Schnitt investierten sie dabei 4.764 Euro. Drei Viertel aller Käufer gaben an, auch
weiterhin Gold erwerben zu wollen. Die Hauptmotivation liegt im Schutz vor Inflation und im
Werterhalt.
Fast 28 Millionen Deutsche besitzen der Studie zufolge Gold, dessen Gesamtwert sich auf rund
315 Milliarden Euro beläuft. Gösse man all dieses Gold mitsamt den Beständen der Bundesbank
in einen Würfel, dann hätte er eine Kantenlänge von 8,6 Metern. Am beliebtesten bei
Privatpersonen sind Goldmünzen und -barren, die sich allein auf 5.230 Tonnen summieren.
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Hartnäckig hält sich der Ruf eines „Kavaliersdelikts“ – doch Versicherungsbetrug ist nicht
weniger verwerflich und strafbar als andere Betrugsformen. Auf aktuell mehr als 6 Milliarden
Euro schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den dadurch
jährlich entstehenden Schaden, für den am Ende das Kollektiv aller Versicherungskunden
aufkommen muss. Der Rekordwert liegt nicht in einer gestiegenen Betrugsquote begründet;
nach wie vor gelten rund 10 Prozent der Schadenmeldungen als Verdachtsfälle. Vielmehr hat das
Gesamtschadensvolumen deutlich zugenommen, sodass deren absoluter Wert nun mutmaßlich
erstmals die 6-Milliarden-Schwelle überschreitet.
Besonders in der Kfz-Sparte werden viele auffällige, da nicht stimmige Schadenmeldungen
registriert. Wer bei den immer ausgefeilteren Anti-Betrugs-Maßnahmen ins Visier gerät und
überführt wird, muss nicht nur mit einer Leistungsverweigerung und Vertragskündigung, sondern
auch mit hohen Geld- und im Extremfall sogar Haftstrafen rechnen.
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Bei der Finanzierung der Energiewende setzt die Politik auch auf privates Kapital, anders sind
die erforderlichen Investitionen nicht zu mobilisieren. Um auch Privatanlegern die Beteiligung
an Erneuerbare-Energien-Projekten schmackhafter zu machen, haben die europäischen und
deutschen Regulierer zwei zusätzliche Vehikel auf den Weg gebracht, die den mittlerweile
bewährten, aber eher unflexiblen alternativen Investmentfonds (AIF) ergänzen: Europäische
Langfristinvestmentfonds in geänderter Fassung (ELTIF 2.0) und offene InfrastrukturSondervermögen (OIS).
Insbesondere im Hinblick auf die Liquidität bieten sie mehr Offenheit als AIF, in denen das Geld
in aller Regel für mehrere Jahre gebunden ist und allenfalls ein Zweitmarktverkauf eine
vorzeitige Exit-Option bietet. Doch Anleger sollten genau hinschauen, denn die ELTIF-2.0-
Manager haben bei Mindesthaltedauer, Kündigungsfristen, Rücknahmehäufigkeit und
vorzuhaltender Liquidität großen Gestaltungsspielraum. Zudem können sie auch in Private
Equity und Private Debt investieren. Aus OIS dagegen kann man, wie aus offenen
Immobilienfonds, erst nach frühestens zwei Jahren wieder aussteigen, nachdem man das
mindestens ein Jahr im Voraus angemeldet hat. In OIS-Portfolios darf ein Projekt nicht mehr als
10 Prozent ausmachen, ebenfalls 10 Prozent beträgt die Mindestmarge für liquide Mittel. Von
beiden neuen Fondsgattungen gibt es zusammen erst eine Hand voll am deutschen Markt, doch
mit weiteren Produkten ist zeitnah zu rechnen.
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Nach bereits üppigen 407 Milliarden Euro im Vorjahr rechnen Experten für 2024 mit
Dividendenzahlungen der MSCI-Europe-Unternehmen in Höhe von über 430 Milliarden Euro. Die
DAX-Konzerne werden voraussichtlich mehr als 55 Milliarden Euro an ihre Shareholder
ausschütten. Das wirft für viele Anleger die Frage auf, ob verstärkt Dividendenaktien ins
Portfolio geholt werden sollten.
Die Studienlage zu dieser Strategie ist uneindeutig. Einige Ökonomen haben errechnet, dass
Aktiengesellschaften, die regelmäßig Dividenden auszahlen, weniger im Wert schwanken – unter
anderem weil die Ausschüttungen die Treue der Aktionäre erhöhen. Im günstigen Fall aber vor
allem wegen eines nachhaltig profitablen Geschäftsmodells. Andere Analysten sehen weder bei
der Volatilität noch bei der langfristigen Performance eindeutige Vorteile aufseiten der
Dividendenaktien. Gerade bei kleineren Unternehmen bestehe die Gefahr, dass Dividenden auf
Kosten von Zukunftsinvestitionen und damit der Substanz gehen. Ein zu starker Anlegerfokus auf
sie berge überdies das Risiko, dass die Diversifikation eines Portfolios geschmälert wird.
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Das Thema Starkregen und Hochwasser hat im Zuge der Klimakrise auch in Deutschland eine
neue Brisanz erhalten. Längst müssen nicht mehr nur Gewässeranrainer mit dem Schlimmsten
rechnen, denn durch Starkregen können sich auch abseits von Flüssen und Meeren Flutwellen
bilden.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV bietet Hauseigentümern und Mietern mit der neuen
Online-Plattform hochwasser-check.com nun eine kostenlose, schnelle und unkomplizierte
Option, adressgenau das Risiko durch Flusshochwasser und Starkregen herauszufinden. Rund
22,4 Millionen Anschriften in Deutschland sind hinterlegt. Eine Anmeldung oder die Preisgabe
weiterer Daten sind nicht nötig. Die auf Informationen der regionalen Hochwasserämter und der
deutschen Versicherer basierenden Risikoeinschätzungen werden von Tipps zur Prävention
flankiert.
„Obwohl sich extreme Wetterereignisse häufen, sind immer noch 8,3 Millionen Gebäude nicht
gegen Starkregen und Hochwasser versichert“, warnt die stellvertretende GDVHauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Ein solcher Elementarschutz ist standardmäßig
nicht in Wohngebäudeversicherungen enthalten, vor allem in jenen älteren Datums. Im Zweifel
sollten die Bedingungen sachkundig daraufhin überprüft werden.
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Nach einem weiteren Rückgang 2022 hat sich die Zahl der Beschwerden über Versicherer beim Versicherungsombudsmann im vergangenen Jahr wieder dem vorherigen Niveau angenähert. Rund 18.000 Fälle wurden an die Schlichtungsstelle herangetragen, ein Plus von gut 13 Prozent, das sich durch fast alle Sparten zieht. Der bisherige Ombudsmann Wilhelm Schluckebier und seine Nachfolgerin Sibylle Kessal-Wulf, die seit April als erste Versicherungsobfrau an der Spitze des eingetragenen Vereins steht, sehen vor allem Pandemie-Effekte als Triebfeder dieserEntwicklung. „Die Menschen sind wieder aktiver und mobiler. Und damit verhalten sie sich auch risikoträchtiger“, so Kessal-Wulf. Die auf den ersten Blick stattliche Zahl von 18.000 Fällen relativiert sich, wenn man sie ins Verhältnis zu den über 470 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland setzt: Die Beschwerdequote beträgt weniger als 0,004 Prozent. Der Versicherungsombudsmann e. V. vermittelt kostenlos und neutral bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherern. Bis zu einem Wert von 10.000 Euro kann er Versicherer zu Zahlungen verpflichten, wenn seine jeweilige Prüfung eine Leistungspflicht ergibt.
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