Im Zuge des KI-Hochlaufs werden immense Serverkapazitäten benötigt, allerorten sprießen daher momentan neue Rechenzentren aus dem Boden. Mittlerweile haben sie den Status einer vollwertigen Assetklasse im Gewerbeimmobiliensegment erreicht, sodass das Beratungsunternehmen Colliers eigene Zahlen für die zuvor unter „Sonstiges“ geführten Data Center ausweist. Und die haben es in sich: Während Logistik- und Industriegrundstücke oft für dreistellige Quadratmeterpreise zu haben sind, kommen Flächen für Rechenzentren auf bis zu 3.000 Euro. „Da, wo die anderen Assetklassen aufhören, fangen Data Center erst an“, bringt Katja Caspers, Senior Consultant bei Colliers, die Entwicklung auf den Punkt. Im vergangenen Jahr wurde mit Rechenzentren und dafür designierten Grundstücken in Deutschland ein Transaktionsvolumen von 1,2 Milliarden Euro erzielt, etwa 5 Prozent des Gewerbeimmobilien-Gesamtvolumens von 25,2 Prozent. Den Löwenanteil machten Grundstücksdeals aus, bestehende Data Center steuerten nur rund 140 Millionen Euro zum Umsatz der Neu-Assetklasse bei. Der Hauptgrund für die hohen Quadratmeterpreise liegt in den speziellen Anforderungen, die Rechenzentren stellen: hohe, möglichst günstige Strommengen werden benötigt, ebenso eine unkomplizierte Anbindung an sogenannte Cloud-Availability-Zonen, und das Baurecht muss passen.
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3.245 Euro pro Monat müssen Pflegebedürftige derzeit durchschnittlich bei Unterbringung im Pflegeheim zuzahlen –Tendenz: weiter stark steigend. Ein Kostenrisiko, das für viele Bundesbürger nur mithilfe einer privaten Pflegezusatzversicherung beherrschbar wäre. Doch deren Verbreitung ist nach wie vor besorgniserregend überschaubar. Auch daran dürfte es liegen, dass die betriebliche Pflegeversicherung (bPV) bei Arbeitnehmern hoch im Kurs steht.Gemäß einer Civey-Umfrage im Auftrag des PKV-Verbands würden es 76,3 Prozent der 2.500 teilnehmenden Arbeitnehmer begrüßen, wenn ihr Arbeitgeber eine bPV einführen würde. Fast zwei Drittel bewerten eine bPV sogar höher als andere beliebte Benefits wie ÖPNV-Ticket oder Diensthandy. „Betriebliche Absicherungen werden angesichts der demografischen Entwicklung immer relevanter“, konstatiert der Vorstandsvorsitzende des PKV-Verbands Thomas Brahm. „Die kapitalgedeckte betriebliche Pflegeversicherung kann das finanzielle Risiko dieser Pflegelücke nicht nur effizient zu günstigen Prämien, sondern auch nachhaltig und generationengerecht absichern.“
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Nachdem die Zustimmung des Bundesrates kürzlich erfolgt ist, wird am 27. September dieses
Jahres eine Ergänzung zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft treten, die sich
gegen die unberechtigte Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen als „nachhaltig“ oder
„grün“ wendet. Zukünftig dürfen solche verkaufsfördernden Labels nur noch kommuniziert
werden, wenn die behaupteten Umwelteigenschaften im selben Medium erläutert, mit einem
unabhängigen Siegel testiert oder mit EU-Recht begründet werden. Dabei müssen auch
überprüfbare Umweltziele benannt werden, die regelmäßig von neutraler Stelle zu begutachten
sind. Für die Bezeichnungen „klimaneutral“, „klimaschonend“ oder „CO2-positiv“ reicht es ab
September nicht mehr aus, Kompensationsmaßnahmen zu finanzieren.
Für die Konsumenten bedeutet das mehr Durchblick und Transparenz bei der Auswahl (auch) von
Finanzprodukten, die häufig eine Nachhaltigkeitswirkung versprechen, ohne dass diese konkret
nachvollziehbar wäre. Auf der anderen Seite könnten die Kosten steigen, da auf viele
nachhaltigkeitsorientierte Anbieter zusätzliche Nachweispflichten zukommen.
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Wie eine Anfang des Jahres unter rund 2.000 volljährigen Bundesbürgern durchgeführte Umfrage erbrachte, hadert eine große Mehrheit der Deutschen mit dem Thema Altersvorsorge. Als mindestens teilweise kompliziert empfinden es 75 Prozent der Teilnehmer, teilte das Deutsche Institut für Altersvorsorge mit. Als bittere Konsequenz daraus verzichten viele –konkret: 37 Prozent der (teilweise) Überforderten – darauf, sich mit ihren eigenen Optionen zu befassen und aktiv Maßnahmen in die Wege zu leiten. Das ist umso bedenklicher, als gerade Menschen mit geringem Einkommen die Altersvorsorge überproportional als komplex wahrnehmen. So attestieren sich nur 13 Prozent der Befragten mit einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 1.000 Euro Durchblick bei dem Thema; in der Einkommensspitzengruppe oberhalb von 4.000 Euro sind es 28 Prozent. Wichtig zu wissen: Man muss das Thema Altersvorsorge nicht in allen Verästelungen durchschauen, um gezielt und ausreichend für den Ruhestand vorbauen zu können. Entscheidend ist guter, unabhängiger Rat, und den gibt es bei der Finanzberaterin oder dem Finanzberater des Vertrauens.
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Die ungewohnt frostigen Temperaturen in Deutschland haben den Autofahrern ein tückisches
Erbe hinterlassen: deutlich mehr Schlaglöcher als in den Vorjahren, wie beispielsweise der
brandenburgische Landesverband Straßenwesen berichtet. Damit steigt auch das Risiko von
Schäden am Fahrzeug – an Reifen oder Felgen, Fahrwerk oder Radaufhängung, Spurstange oder
sogar Ölwanne. Wer aber trägt die Reparaturkosten? Muss die öffentliche Körperschaft, die
jeweils für den Unterhalt der Straße zuständig ist, Schadensersatz leisten?
Grundsätzlich gilt: Schlaglochschäden übernimmt die Vollkaskoversicherung, die im Gegensatz
zur Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Wer den
Straßenbetreiber in Regress nehmen möchte, hat es schwer, denn dazu muss eine Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden. „Die Hürden für Schadenersatzansprüche
gegen den Staat sind hoch“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des VersichererGesamtverbands GDV.„Autofahrer müssen grundsätzlich so fahren, dass sie auf erkennbare
Gefahren – dazu zählen auch Schlaglöcher – rechtzeitig reagieren können."
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