Seit Anfang 2017 gelten einige neue Regeln für die gesetzliche Rente. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Altersgrenzen: Angehoben wurde zum einen die Regelaltersgrenze, die nun bei 65 Jahren und 6 Monaten liegt und für den Jahrgang 1952 greift. Bis 2031 wird die Schwelle sukzessive weiter bis auf 67 Jahre erhöht. Zum anderen gilt für die abschlagsfreie Rente für langjährige Beitragszahler nun ein Mindestalter von 63 Jahren und 4 Monaten. Das betrifft den Jahrgang 1954; nachfolgende müssen jeweils zwei Monate länger arbeiten.
Arbeiten im Alter: Wer auch nach Erreichen der Altersgrenze noch weiterarbeitet, kann nun weiterhin Beiträge abführen und damit seine Rente erhöhen.
Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge für die Rente abgezogen werden, liegt nun bei 6.350 Euro (West) bzw. 5.700 Euro (Ost.)
Rente für Pflegeleistungen: Im Zuge der jüngsten Pflegereform können Pflegende höhere Rentenanwartschaften erlangen, wenn sie Angehörige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen.
Freiwillige Versicherung: Wer ohne gesetzliche Verpflichtung in die Rentenkasse einzahlt, kann nun monatlich bis zu 1.187,45 Euro dafür aufwenden (bisher 1.159,40 Euro).
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Seit Anfang 2017 gelten einige neue Regeln für die gesetzliche Rente. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Altersgrenzen: Angehoben wurde zum einen die Regelaltersgrenze, die nun bei 65 Jahren und 6 Monaten liegt und für den Jahrgang 1952 greift. Bis 2031 wird die Schwelle sukzessive weiter bis auf 67 Jahre erhöht. Zum anderen gilt für die abschlagsfreie Rente für langjährige Beitragszahler nun ein Mindestalter von 63 Jahren und 4 Monaten. Das betrifft den Jahrgang 1954; nachfolgende müssen jeweils zwei Monate länger arbeiten.
Arbeiten im Alter: Wer auch nach Erreichen der Altersgrenze noch weiterarbeitet, kann nun weiterhin Beiträge abführen und damit seine Rente erhöhen.
Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge für die Rente abgezogen werden, liegt nun bei 6.350 Euro (West) bzw. 5.700 Euro (Ost.)
Rente für Pflegeleistungen: Im Zuge der jüngsten Pflegereform können Pflegende höhere Rentenanwartschaften erlangen, wenn sie Angehörige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen.
Freiwillige Versicherung: Wer ohne gesetzliche Verpflichtung in die Rentenkasse einzahlt, kann nun monatlich bis zu 1.187,45 Euro dafür aufwenden (bisher 1.159,40 Euro).
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Im Gefolge der Brexit-Entscheidung rauschte der Kurs des Britischen Pfunds nach unten, und zwar schneller und weiter als in der Pfundkrise von 1992 und während der Finanzkrise 2008. Auch wenn es sich zuletzt wieder etwas erholt hat, liegt der reale effektive Wechselkurs (REER, inflationsbereinigt) rund 15 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt der letzten Jahrzehnte. Ein […]
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Deutsche Wohnimmobilien – „German Resi(dential)“ – als Investment setzten ihren Aufwärtstrend auch 2016 fort. Bei Paketverkäufen ab 50 Wohnungen aufwärts wurden 13,7 Milliarden Euro umgesetzt. Vor allem das letzte Quartal erwies sich als umsatzstark.
Der Anteil deutscher Investoren an diesem Geschäft ist dabei deutlich rückläufig. Bei rund 70 Prozent lag er 2016 – im Jahr zuvor waren es noch 87 Prozent. Darin spiegelt sich die ungebrochene oder sogar wachsende Attraktivität deutscher Wohnimmobilien für ausländische Anleger wider. 4,3 Milliarden Euro pumpten sie im letzten Jahr in den hiesigen Markt für Wohnungsportfolios. Das meiste Kapital kam aus Nordamerika, dem Mittleren Osten und Asien. Für „German Resi“ bezahlten die Investoren durchschnittlich 1.245 Euro pro Quadratmeter.
Angesichts weiterhin bestehender Angebotsknappheit in den Metropolen wird allgemein mit einem weiteren Preisanstieg auch im laufenden Jahr gerechnet. 2016 lag der Kaufpreis pro Wohneinheit bei Portfoliotransaktionen um satte 35 Prozent über dem Vorjahreswert.
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Rund 85 Prozent der aktiven und pensionierten Beamten sind privat krankenversichert. Ihr Dienstherr zahlt ihnen eine Beihilfe für medizinische Leistungen, den Rest übernimmt die – zumeist beitragsgünstige – Versicherung. Die Bertelsmann Stiftung hat nun in einer neuen Studie das System unter die Lupe genommen und Alternativen durchgerechnet.
Ergebnis: Wenn es nicht zu Änderungen kommt, steigen die Beihilfekosten von Bund und Ländern von 11,4 Milliarden Euro (2014) bis 2030 auf über 20 Milliarden Euro jährlich. Einsparungen von rund 60 Milliarden ließen sich jedoch bis 2030 erzielen, wenn der größte Teil der privat versicherten Beamten in die gesetzliche Versicherung (GKV) wechseln würde. Eine GKV-Pflicht bis zu einem Jahresverdienst von 57.600 Euro würde circa zwei Drittel der derzeit rund drei Millionen privat versicherten Beamten betreffen.
Kritik an der Studie kam nicht nur vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., sondern auch von Bundesärztekammer-Präsident Ulrich Montgomery. Seiner Ansicht nach fehlt der Studie jeglicher rechtliche, politische und gesellschaftliche Realitätssinn.
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2014 hat der Goldpreis seine Talsohle durchschritten, seitdem geht es wieder bergauf – wenn auch nicht steil und nicht ohne erneute Korrekturen. Viele Analysten prophezeien einen stetigen Anstieg für die nächsten Jahre. Hinzu kommt die derzeitige psychologische Situation: Die politisch unsicheren Zeiten und die unberechenbaren Märkte wecken in vielen (Privat-)Anlegern den Wunsch nach einem Sachwert, den man gut handhaben, zu Hause aufbewahren und nötigenfalls schnell wieder in Liquidität umwandeln kann.
Die steigende Nachfrage lockt allerdings auch vermehrt schwarze Schafe auf den Markt, wie professionelle Edelmetallhändler warnen. Bei diesen landen immer häufiger Goldfälschungen, die Privatanleger arglos im Internet gekauft haben und nun zu Geld machen wollen. Vor allem aus Asien stammen Angebote, deren günstigem Preis viele Goldkäufer offenbar nicht widerstehen können. Am Ende stellt sich heraus, dass es sich lediglich um vergoldetes Messing oder Ähnliches handelt.
Es gilt eben in der Geldanlage wie im Leben: Wenn ein Angebot zu schön klingt, um wahr zu sein, sollten die Alarmglocken schrillen.
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Anfang des Jahres trat das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Es sorgt für leicht verbesserte Leistungen und mehr Unterstützungsberechtigte. Zur Finanzierung wurde der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Damit ist es für viele Kassenpatienten allerdings nicht getan – denn jede vierte Krankenkasse hat überdies ihren Zusatzbeitrag angehoben. Die Spanne reicht nun von 0,3 bis 1,8 Prozent. Je nach Bundesland kann man also bis zu 1,5 Prozent seines Einkommens mit einem Wechsel sparen.
Die unrühmliche Spitzenposition unter den teuren Kassen hat die BKK Vital inne, die ihren Zusatzbeitrag um 0,5 Prozent erhöhte. Bei ihr müssen die Versicherten nun insgesamt 16,4 Prozent zahlen. Ein Zehntelprozent weniger ist es beim letztjährigen „Spitzenreiter“ VIACTIV. Es folgen die DAK mit 1,5 Prozent Zusatz- und damit 16,1 Prozent Gesamtbeitrag sowie mit jeweils 1,4 bzw. 16,0 Prozent die securvita, IKK classic, BKK Pfalz und Bahn-BKK.
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