Lewis & Partner -Versicherungsmakler in Kassel – Expertenwissen für Ihre privaten und betrieblichen Risiken

Auf unserer Homepage erhalten Sie schnell und einfach einen Überblick über die besten und innovativsten Angebote aus dem Finanz- und Versicherungsbereich. Für die Absicherung Ihrer privaten Risiken stehen Ihnen selbstverständlich,wie heute üblich, Vergleichsrechner zur  freien Verfügung. Suchen Sie sich Ihren Wunschtarif selbst aus und schließen Sie Ihren Vertrag direkt online ab, falls Sie das möchten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch jederzeit persönlich zur Verfügung, um Sie kompetent objektiv und unverbindlich zu beraten. Zögern Sie nicht uns anzusprechen – wir helfen Ihnen gerne!

Zur Absicherung Ihrer betrieblichen Risiken ist ein persönliches Gespräch unerlässlich! Sicher haben Sie eigene Wünsche und Vorstellungen, wie Ihr Betrieb gegen die verschiedenen Risiken abgesichert sein muss. Hierüber sprechen wir mit Ihnen und erarbeiten gemeinsam Ihr persönliches Risikoportfolio. So stellen wir  unseren Kunden exclusive Rahmenvertragskonzepte im Bereich der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, der Inhalts-, Elektronik, Maschinenversicherung, etc. zur Verfügung. Des Weiteren bieten wir unseren Gewerbekunden, z.B. Gruppenvertragsprämien in der Rechtsschutzversicherung-, Gruppenunfall-, Gruppenkrankenversicherungen an. 

Kontaktieren Sie uns einfach! Es lohnt sich für Sie!

 

Mit den besten Wünschen
Ihr Marc Lewis

 

 

News

Weiterer offener Immobilienfonds setzt Anteilsrücknahme aus

15.09.2026 | Weiterer offener Immobilienfonds setzt Anteilsrücknahme aus

Die Assetklasse der offenen Immobilienfonds (OIF) steht unter verschärftem Druck, seit die Anleger in großem Stil ihr Geld zurückholen wollen. Allein seit Januar 2025 sind unterm Strich mehr als 10 Milliarden Euro abgeflossen. Die daraus resultierenden Liquiditätsnöte zwingen nun bereits den dritten Fonds in diesem Jahr zu einem Rücknahmestopp. Das Management des UBS (D) Euroinvest Immobilien teilte mit, „dass die liquiden Mittel des Immobilien-Sondervermögens nicht ausreichen, um den Rücknahmepreis für die zur Rückgabe vorgelegten Anteile zu zahlen und die ordnungsgemäße laufende Bewirtschaftung des Immobilien-Sondervermögens sicherzustellen“.  Marktbeobachtern treibt besonders die Tatsache Sorgenfalten auf die Stirn, dass dieser Fonds sich auf Gewerbeimmobilien fokussiert. Die bisherigen Rücknahmestopps betrafen Wohnimmobilienfonds, nämlich den Wohnselect von Wertgrund und den Fokus Wohnen Deutschland von Industria.   Die UBS-Anleger müssen sich nun in Geduld üben. Bis zu drei Jahre darf die Rücknahme von OIF-Anteilen ausgesetzt werden, bevor das nötige Geld mit Notverkäufen erwirtschaftet werden muss. So lange bleibt nur ein Anteilsverkauf auf dem Zweitmarkt als Alternative – mit entsprechenden Abschlägen.
> weiterlesen
Wie die Generationen bei der Geldanlage ticken

11.09.2026 | Wie die Generationen bei der Geldanlage ticken

Im Auftrag einer großen Versicherungsgesellschaft hat forsa rund 1.000 volljährige Bundesbürger zu ihrem Anlageverhalten befragt und die Ergebnisse nach Generationen aufgeschlüsselt. Wie schon in vergleichbaren Erhebungen zuvor zeigt sich bei jüngeren Menschen eine deutlich größere Affinität zu den Kapitalmärkten. Zudem tätigen sie ihre Investments häufiger auf digitalen Plattformen. Besonders groß ist die generationelle Lücke beim Thema Kryptowährungen: Während knapp jeder fünfte unter 30-Jährige Geld in Bitcoin, Ether & Co. gesteckt hat, trifft das nur auf jeden 50. über 60-Jährigen zu. Die Kohorten ab 45 Jahren setzen lieber auf klassische Assetklassen wie Immobilien, Tages- und Festgeld oder Lebensversicherungen.  Gemeinsam ist den Generationen, dass Sicherheit für sie im Zweifel wichtiger ist als Rendite. Allerdings auch hier mit unterschiedlichen Margen: Nur 8 Prozent der über 60-Jährigen, aber 19 Prozent der unter 30-Jährigen priorisieren die Rendite. Über alle Altersgruppen hinweg sind es 13 Prozent, während 47 Prozent der Sicherheit den Vorzug geben.  
> weiterlesen
BGH stärkt Immobilienverkäufer in Notlagen

10.09.2026 | BGH stärkt Immobilienverkäufer in Notlagen

Wer eine Immobilie in einer Notlage weit unter ihrem eigentlichen Wert verkauft, kann im Nachhinein auf Rückabwicklung oder Schadensersatz hoffen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend entschieden, nachdem sich die Vorinstanzen noch gegensätzlich positioniert hatten. Im verhandelten Fall ging es um eine Ehefrau, die nach der Trennung von ihrem Mann finanziell klamm war und deshalb 40 Prozent des gemeinsamen Eigenheims an zwei Käufer veräußerte. Im Gegenzug stellten die Erwerber sie von einem hälftigen Bankdarlehen frei, was auf einen Kaufpreis von 55.000 Euro hinauslief. Kurz darauf musste das Objekt zwangsversteigert werden, wozu ein Wertgutachten eingeholt wurde. Es bezifferte den Wert auf 690.000 Euro – 40 Prozent der Immobilie hätten demnach 276.000 Euro kosten müssen. Die Verkäuferin klagte daraufhin auf Rückabwicklung wegen Sittenwidrigkeit. Die BGH-Richter gaben ihr recht, da das eklatante Missverhältnis zwischen Verkaufspreis und tatsächlichem Wert auf ein wucherähnliches Rechtsgeschäft schließen lasse. Dazu reiche schon eine Spanne von 100 Prozent; beim Fünffachen wie in diesem Fall sei davon auszugehen, dass die Käufer die Notlage der Verkäuferin mit verwerflicher Gesinnung ausgenutzt haben. Jener steht deshalb Schadensersatz zu, denn eine Rückabwicklung ist nach der erfolgten Zwangsversteigerung nicht mehr möglich.
> weiterlesen
Verwendung von Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.

Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
Name Beschreibung
PHPSESSID
Anbieter - Typ Cookie Laufzeit Session
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
Name Beschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
Name Beschreibung
_ga
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 2 Jahre
_gid
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
Name Beschreibung
NID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
SID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.
Name Beschreibung