Lewis & Partner -Versicherungsmakler in Kassel – Expertenwissen für Ihre privaten und betrieblichen Risiken
Auf unserer Homepage erhalten Sie schnell und einfach einen Überblick über die besten und innovativsten Angebote aus dem Finanz- und Versicherungsbereich. Für die Absicherung Ihrer privaten Risiken stehen Ihnen selbstverständlich,wie heute üblich, Vergleichsrechner zur freien Verfügung. Suchen Sie sich Ihren Wunschtarif selbst aus und schließen Sie Ihren Vertrag direkt online ab, falls Sie das möchten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch jederzeit persönlich zur Verfügung, um Sie kompetent objektiv und unverbindlich zu beraten. Zögern Sie nicht uns anzusprechen – wir helfen Ihnen gerne!
Zur Absicherung Ihrer betrieblichen Risiken ist ein persönliches Gespräch unerlässlich! Sicher haben Sie eigene Wünsche und Vorstellungen, wie Ihr Betrieb gegen die verschiedenen Risiken abgesichert sein muss. Hierüber sprechen wir mit Ihnen und erarbeiten gemeinsam Ihr persönliches Risikoportfolio. So stellen wir unseren Kunden exclusive Rahmenvertragskonzepte im Bereich der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, der Inhalts-, Elektronik, Maschinenversicherung, etc. zur Verfügung. Des Weiteren bieten wir unseren Gewerbekunden, z.B. Gruppenvertragsprämien in der Rechtsschutzversicherung-, Gruppenunfall-, Gruppenkrankenversicherungen an.
Kontaktieren Sie uns einfach! Es lohnt sich für Sie!
Mit den besten Wünschen
Ihr Marc Lewis
News
Wer eine Immobilie in einer Notlage weit unter ihrem eigentlichen Wert verkauft, kann im Nachhinein auf Rückabwicklung oder Schadensersatz hoffen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend entschieden, nachdem sich die Vorinstanzen noch gegensätzlich positioniert hatten.
Im verhandelten Fall ging es um eine Ehefrau, die nach der Trennung von ihrem Mann finanziell klamm war und deshalb 40 Prozent des gemeinsamen Eigenheims an zwei Käufer veräußerte. Im Gegenzug stellten die Erwerber sie von einem hälftigen Bankdarlehen frei, was auf einen Kaufpreis von 55.000 Euro hinauslief. Kurz darauf musste das Objekt zwangsversteigert werden, wozu ein Wertgutachten eingeholt wurde. Es bezifferte den Wert auf 690.000 Euro – 40 Prozent der Immobilie hätten demnach 276.000 Euro kosten müssen. Die Verkäuferin klagte daraufhin auf Rückabwicklung wegen Sittenwidrigkeit.
Die BGH-Richter gaben ihr recht, da das eklatante Missverhältnis zwischen Verkaufspreis und tatsächlichem Wert auf ein wucherähnliches Rechtsgeschäft schließen lasse. Dazu reiche schon eine Spanne von 100 Prozent; beim Fünffachen wie in diesem Fall sei davon auszugehen, dass die Käufer die Notlage der Verkäuferin mit verwerflicher Gesinnung ausgenutzt haben. Jener steht deshalb Schadensersatz zu, denn eine Rückabwicklung ist nach der erfolgten Zwangsversteigerung nicht mehr möglich.
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Nach rund 95.000 Fällen im Vorjahr regulierten die deutschen Versicherer 2025 circa 100.000 Schäden infolge von Wohnungseinbrüchen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich mitteilte. Damit hält ein unseliger Trend an: Bereits seit 2021 (70.000) zeigt die Kurve Jahr für Jahr nach oben. Im längerfristigen Vergleich allerdings sind die Zahlen noch moderat – von 2011 bis 2016 lagen sie über 150.000, in der Spitze sogar bei 180.000 Fällen.
Kräftiger stiegen indes die Schadenssummen pro Wohnungseinbruch: 3.850 Euro überwiesen die Versicherer im Durchschnitt, rund 200 Euro mehr als 2024. In Summe ergab das über 380 Millionen Euro, ein Ausgabenplus von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Der GDV empfiehlt zur Prävention vor allem mechanische Vorrichtungen: „Einbrecher suchen den schnellen Weg und scheitern oft: Knapp die Hälfte aller Einbruchsversuche bleibt laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Versuchsstadium stecken, häufig weil die Sicherungstechnik standhält. Wer die richtigen Stellen sichert, schreckt die meisten Täter bereits ab.“
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Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) möchte die schwarz-rote Koalition mehr Stabilität in die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung bringen. Das läuft naturgemäß auf eine stärkere Belastung der Beitragszahler sowie der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen hinaus. So sollen die Zuschläge für Heimunterbringung sechs Monate später als bisher gezahlt werden. Die Voraussetzungen für die Zuteilung eines Pflegegrades werden verschärft. Und pflegendeAngehörige werden laut Gesetzentwurf weniger Ausgleich bei den Rentenbeiträgen erhalten. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben werden, Kinderlose sollen zusätzlich mehr zahlen.
Damit wird der Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung noch löchriger. Bereits heute zahlen Pflegebedürftige bei Heimunterbringung laut Verband der Ersatzkassen im ersten Jahr monatlich im Schnitt 3.364 Euro aus eigener Tasche zu. Das finanzielle Risiko ist also enorm, zumal die Pflegebedürftigkeit in der alternden Gesellschaft Jahr für Jahr zunimmt. Dennoch halten die Bundesbürger sich bei der Vorsorge zurück: Lediglich rund 5 Prozent haben eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Dabei lässt sich bereits mit einem zweistelligen Monatsbeitrag wirksam Vorsorge betreiben.
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