Lewis & Partner -Versicherungsmakler in Kassel – Expertenwissen für Ihre privaten und betrieblichen Risiken
Auf unserer Homepage erhalten Sie schnell und einfach einen Überblick über die besten und innovativsten Angebote aus dem Finanz- und Versicherungsbereich. Für die Absicherung Ihrer privaten Risiken stehen Ihnen selbstverständlich,wie heute üblich, Vergleichsrechner zur freien Verfügung. Suchen Sie sich Ihren Wunschtarif selbst aus und schließen Sie Ihren Vertrag direkt online ab, falls Sie das möchten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch jederzeit persönlich zur Verfügung, um Sie kompetent objektiv und unverbindlich zu beraten. Zögern Sie nicht uns anzusprechen – wir helfen Ihnen gerne!
Zur Absicherung Ihrer betrieblichen Risiken ist ein persönliches Gespräch unerlässlich! Sicher haben Sie eigene Wünsche und Vorstellungen, wie Ihr Betrieb gegen die verschiedenen Risiken abgesichert sein muss. Hierüber sprechen wir mit Ihnen und erarbeiten gemeinsam Ihr persönliches Risikoportfolio. So stellen wir unseren Kunden exclusive Rahmenvertragskonzepte im Bereich der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, der Inhalts-, Elektronik, Maschinenversicherung, etc. zur Verfügung. Des Weiteren bieten wir unseren Gewerbekunden, z.B. Gruppenvertragsprämien in der Rechtsschutzversicherung-, Gruppenunfall-, Gruppenkrankenversicherungen an.
Kontaktieren Sie uns einfach! Es lohnt sich für Sie!
Mit den besten Wünschen
Ihr Marc Lewis
News
Die Assetklasse der offenen Immobilienfonds (OIF) steht unter verschärftem Druck, seit die Anleger in großem Stil ihr Geld zurückholen wollen. Allein seit Januar 2025 sind unterm Strich mehr als 10 Milliarden Euro abgeflossen. Die daraus resultierenden Liquiditätsnöte zwingen nun bereits den dritten Fonds in diesem Jahr zu einem Rücknahmestopp. Das Management des UBS (D) Euroinvest Immobilien teilte mit, „dass die liquiden Mittel des Immobilien-Sondervermögens nicht ausreichen, um den Rücknahmepreis für die zur Rückgabe vorgelegten Anteile zu zahlen und die ordnungsgemäße laufende Bewirtschaftung des Immobilien-Sondervermögens sicherzustellen“.
Marktbeobachtern treibt besonders die Tatsache Sorgenfalten auf die Stirn, dass dieser Fonds sich auf Gewerbeimmobilien fokussiert. Die bisherigen Rücknahmestopps betrafen Wohnimmobilienfonds, nämlich den Wohnselect von Wertgrund und den Fokus Wohnen Deutschland von Industria.
Die UBS-Anleger müssen sich nun in Geduld üben. Bis zu drei Jahre darf die Rücknahme von OIF-Anteilen ausgesetzt werden, bevor das nötige Geld mit Notverkäufen erwirtschaftet werden muss. So lange bleibt nur ein Anteilsverkauf auf dem Zweitmarkt als Alternative – mit entsprechenden Abschlägen.
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Im Auftrag einer großen Versicherungsgesellschaft hat forsa rund 1.000 volljährige Bundesbürger zu ihrem Anlageverhalten befragt und die Ergebnisse nach Generationen aufgeschlüsselt. Wie schon in vergleichbaren Erhebungen zuvor zeigt sich bei jüngeren Menschen eine deutlich größere Affinität zu den Kapitalmärkten. Zudem tätigen sie ihre Investments häufiger auf digitalen Plattformen. Besonders groß ist die generationelle Lücke beim Thema Kryptowährungen: Während knapp jeder fünfte unter 30-Jährige Geld in Bitcoin, Ether & Co. gesteckt hat, trifft das nur auf jeden 50. über 60-Jährigen zu. Die Kohorten ab 45 Jahren setzen lieber auf klassische Assetklassen wie Immobilien, Tages- und Festgeld oder Lebensversicherungen.
Gemeinsam ist den Generationen, dass Sicherheit für sie im Zweifel wichtiger ist als Rendite. Allerdings auch hier mit unterschiedlichen Margen: Nur 8 Prozent der über 60-Jährigen, aber 19 Prozent der unter 30-Jährigen priorisieren die Rendite. Über alle Altersgruppen hinweg sind es 13 Prozent, während 47 Prozent der Sicherheit den Vorzug geben.
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Wer eine Immobilie in einer Notlage weit unter ihrem eigentlichen Wert verkauft, kann im Nachhinein auf Rückabwicklung oder Schadensersatz hoffen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend entschieden, nachdem sich die Vorinstanzen noch gegensätzlich positioniert hatten.
Im verhandelten Fall ging es um eine Ehefrau, die nach der Trennung von ihrem Mann finanziell klamm war und deshalb 40 Prozent des gemeinsamen Eigenheims an zwei Käufer veräußerte. Im Gegenzug stellten die Erwerber sie von einem hälftigen Bankdarlehen frei, was auf einen Kaufpreis von 55.000 Euro hinauslief. Kurz darauf musste das Objekt zwangsversteigert werden, wozu ein Wertgutachten eingeholt wurde. Es bezifferte den Wert auf 690.000 Euro – 40 Prozent der Immobilie hätten demnach 276.000 Euro kosten müssen. Die Verkäuferin klagte daraufhin auf Rückabwicklung wegen Sittenwidrigkeit.
Die BGH-Richter gaben ihr recht, da das eklatante Missverhältnis zwischen Verkaufspreis und tatsächlichem Wert auf ein wucherähnliches Rechtsgeschäft schließen lasse. Dazu reiche schon eine Spanne von 100 Prozent; beim Fünffachen wie in diesem Fall sei davon auszugehen, dass die Käufer die Notlage der Verkäuferin mit verwerflicher Gesinnung ausgenutzt haben. Jener steht deshalb Schadensersatz zu, denn eine Rückabwicklung ist nach der erfolgten Zwangsversteigerung nicht mehr möglich.
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