Wenn eine Kfz-Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet oder falsche Abrechnungen vorlegt, muss prinzipiell der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Zusatzkosten übernehmen. Im Rechtsdeutschen heißt das Werkstattrisiko. Dass die Werkstätten damit keinen Haftungsfreibrief erhalten, hat indes das Landgericht Saarbrücken kürzlich in zweiter Instanz bestätigt: Zu den Aufgaben eines Fachbetriebs gehöre es, die in einem Schadengutachten vorgesehenen Reparaturarbeiten auf ihre Plausibilität und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Geschehe das nicht und werde die Reparatur dadurch teurer als nötig, sei die Werkstatt schadensersatzpflichtig.
Im Saarbrücker Fall hatte eine Werkstatt für die Lackierung eines Unfallfahrzeugs – wie im privaten Gutachten angesetzt – 80 Arbeitswerte abgerechnet. Die Herstellervorgaben sahen dafür allerdings nur 56 Arbeitswerte vor, weshalb der Versicherer lediglich fünf Sechstel des Rechnungsbetrags erstatten wollte. Den Rest, rund 1.000 Euro, muss die Werkstatt nach dem Urteil nun abschreiben.
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Mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte Bilder sind mittlerweile selbst für geübte Augen nicht mehr von authentischen Fotos zu unterscheiden. Die Betrugsbekämpfung im Versicherungswesen macht das naturgemäß nicht einfacher. Es braucht heutzutage kein technisches Know-how mehr, um Schadensbilder oder Dokumente wie Rechnungen zu fingieren, auch eine plausible Schilderung des angeblichen Schadenshergangs liefert die KI auf Wunsch mit.
Für die Versichertengemeinschaft, die am Ende für die ergaunerten Summen geradestehen muss, ist das eine besorgniserregende Entwicklung. Schon bisher, mit konventionellen Betrugsmethoden, flossen pro Jahr nach einer Schätzung des Branchen-Gesamtverbands GDV rund 6 Milliarden Euro unrechtmäßig aus den Kassen der Schaden- und Unfallversicherer ab.
Hoffnung stiftet indes, dass die KI beides kann: Betrugsbeihilfe und Betrugsaufdeckung. So nutzen die Versicherer verstärkt selbst KI, um Schadensfälle zu prüfen.
„Die große Mehrheit der Versicherten reicht Schäden korrekt ein“, betont der GDV. „Gleichzeitig ist Versicherungsbetrug kein Kavaliersdelikt. Wer Fotos manipuliert, Belege fälscht oder Schäden vortäuscht, riskiert nicht nur den Verlust des Versicherungsschutzes, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.“
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Ein langjähriger Kunde einer großen Online-Trading-Plattform erhielt im Februar eine SMS, die von der Plattform zu stammen schien und wie üblich im entsprechenden Nachrichtenverlauf (Thread) angezeigt wurde. Die Sprache war fehlerfrei und stilistisch nicht auffällig. Inhalt der SMS war eine Warnung: Es sei eine größere Auszahlung vorgemerkt worden. Wenn der Kunde sie nicht selbst veranlasst habe, solle er eine in der SMS angegebene Nummer anrufen. Das tat der besorgte 24-Jährige, woraufhin er mit einem akzentfrei Deutsch sprechenden vorgeblichen Mitarbeiter der Plattform verbunden wurde. Dieser forderte ihn auf, sein Guthaben sofort auf ein „Treuhandkonto“ zu überweisen, andernfalls drohe der Totalverlust. Verängstigt folgte der Kunde der Anweisung und transferierte über 18.000 Euro. Die sind nun weg, denn SMS und Callcenter stammten von Betrügern.
Der Fall sorgte für große Aufmerksamkeit und dürfte dazu beigetragen haben, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einige Wochen später eine Warnung vor dieser Abzockmethode herausgab. Technisch wird sie durch sogenanntes SMS-Spoofing ermöglicht, das Versenden einer SMS unter falscher Nummer. Es empfiehlt sich deshalb, bei Links oder Telefonnummern, die per SMS zusammen mit alarmierenden Aufforderungen zur Kontaktaufnahme geschickt werden, höchst misstrauisch zu sein.
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Ein langjähriger Kunde einer großen Online-Trading-Plattform erhielt im Februar eine SMS, die von der Plattform zu stammen schien und wie üblich im entsprechenden Nachrichtenverlauf (Thread) angezeigt wurde. Die Sprache war fehlerfrei und stilistisch nicht auffällig. Inhalt der SMS war eine Warnung: Es sei eine größere Auszahlung vorgemerkt worden. Wenn der Kunde sie nicht selbst veranlasst habe, solle er eine in der SMS angegebene Nummer anrufen. Das tat der besorgte 24-Jährige, woraufhin er mit einem akzentfrei Deutsch sprechenden vorgeblichen Mitarbeiter der Plattform verbunden wurde. Dieser forderte ihn auf, sein Guthaben sofort auf ein „Treuhandkonto“ zu überweisen, andernfalls drohe der Totalverlust. Verängstigt folgte der Kunde der Anweisung und transferierte über 18.000 Euro. Die sind nun weg, denn SMS und Callcenter stammten von Betrügern.
Der Fall sorgte für große Aufmerksamkeit und dürfte dazu beigetragen haben, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einige Wochen später eine Warnung vor dieser Abzockmethode herausgab. Technisch wird sie durch sogenanntes SMS-Spoofing ermöglicht, das Versenden einer SMS unter falscher Nummer. Es empfiehlt sich deshalb, bei Links oder Telefonnummern, die per SMS zusammen mit alarmierenden Aufforderungen zur Kontaktaufnahme geschickt werden, höchst misstrauisch zu sein.
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Spätestens seit den Pandemiejahren erleben Wohnmobile in Deutschland einen Boom. Rund 900.000 dieser Fahrzeuge waren 2024 bei deutschen Gesellschaften haftpflichtversichert, ein Plus von 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zuvor, zwischen 2019 und 2023, hatte die Zahl der Wohnmobile bereits um über 50 Prozent zugelegt.
Auch wenn diese Fahrzeugklasse weniger Schäden verursacht als Pkw (36 vs. 50 Schadensfälle pro 1.000 Verträge): Eine Haftpflichtversicherung ist natürlich gleichermaßen vorgeschrieben. Empfehlenswert ist zudem eine Kaskoversicherung, die Schäden am Wohnmobil selbst abdeckt. Überdies lässt sich das Sicherheitsgefühl noch mit speziellen Inhaltsversicherungen für Wohnmobile erhöhen. Sie springen ein, wenn Inventar beispielsweise durch Feuer oder Überschwemmung beschädigt oder wenn bei einem Einbruch hochwertige Güter wie E-Bikes gestohlen werden. Zwar bietet auch die Außenversicherung einer Hausratpolice Schutz dafür. Meist gelten aber, je nach Tarifzuschnitt, enge Grenzen, etwa eine zeitliche Beschränkung oder eine Deckelung auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme.
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Nach dem stark gehypten Börsengang seiner Weltraumfirma SpaceX am 12. Juni war Elon Musk für knapp zwei Wochen der erste Billionär der Geschichte. Auf 1.075 Milliarden US-Dollar taxierte der Bloomberg Billionaires Index sein Vermögen. Die hochfliegenden Hoffnungen der Kapitalmarktteilnehmer stützten sich im Wesentlichen auf die Innovations- und Überzeugungskraft des SpaceX-Gründers, dessen Ingenieure es erstmals schafften, eine Trägerrakete ins All zu schicken und anschließend wieder auf der Erde landen zu lassen.
Die nackten Unternehmenszahlen hingegen ließen schon früh Zweifel an einer Überbewertung aufkommen. Und so holten sich insbesondere Anleger, die in den ersten Tagen nach Börsengang eingestiegen sind, heftige Schrammen: Von seinem Hoch bei über 180 Dollar stürzte der Kurs bis zum 24. Juni auf gut 130 Dollar ab, das Unternehmen verlor dabei über 600 Milliarden Dollar an Wert. Den Chef selbst dürfte der – vermutlich temporäre – Verlust des Billionärsstatus nicht allzu sehr betrüben: Laut Bloomberg ist sein Vermögen seit Jahresbeginn trotz der SpaceX-Baisse um mehr als 330 Milliarden Dollar gewachsen.
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