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Wie die Generationen bei der Geldanlage ticken

11.09.2026 | Wie die Generationen bei der Geldanlage ticken

Im Auftrag einer großen Versicherungsgesellschaft hat forsa rund 1.000 volljährige Bundesbürger zu ihrem Anlageverhalten befragt und die Ergebnisse nach Generationen aufgeschlüsselt. Wie schon in vergleichbaren Erhebungen zuvor zeigt sich bei jüngeren Menschen eine deutlich größere Affinität zu den Kapitalmärkten. Zudem tätigen sie ihre Investments häufiger auf digitalen Plattformen. Besonders groß ist die generationelle Lücke beim Thema Kryptowährungen: Während knapp jeder fünfte unter 30-Jährige Geld in Bitcoin, Ether & Co. gesteckt hat, trifft das nur auf jeden 50. über 60-Jährigen zu. Die Kohorten ab 45 Jahren setzen lieber auf klassische Assetklassen wie Immobilien, Tages- und Festgeld oder Lebensversicherungen.  Gemeinsam ist den Generationen, dass Sicherheit für sie im Zweifel wichtiger ist als Rendite. Allerdings auch hier mit unterschiedlichen Margen: Nur 8 Prozent der über 60-Jährigen, aber 19 Prozent der unter 30-Jährigen priorisieren die Rendite. Über alle Altersgruppen hinweg sind es 13 Prozent, während 47 Prozent der Sicherheit den Vorzug geben.  
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BGH stärkt Immobilienverkäufer in Notlagen

10.09.2026 | BGH stärkt Immobilienverkäufer in Notlagen

Wer eine Immobilie in einer Notlage weit unter ihrem eigentlichen Wert verkauft, kann im Nachhinein auf Rückabwicklung oder Schadensersatz hoffen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend entschieden, nachdem sich die Vorinstanzen noch gegensätzlich positioniert hatten. Im verhandelten Fall ging es um eine Ehefrau, die nach der Trennung von ihrem Mann finanziell klamm war und deshalb 40 Prozent des gemeinsamen Eigenheims an zwei Käufer veräußerte. Im Gegenzug stellten die Erwerber sie von einem hälftigen Bankdarlehen frei, was auf einen Kaufpreis von 55.000 Euro hinauslief. Kurz darauf musste das Objekt zwangsversteigert werden, wozu ein Wertgutachten eingeholt wurde. Es bezifferte den Wert auf 690.000 Euro – 40 Prozent der Immobilie hätten demnach 276.000 Euro kosten müssen. Die Verkäuferin klagte daraufhin auf Rückabwicklung wegen Sittenwidrigkeit. Die BGH-Richter gaben ihr recht, da das eklatante Missverhältnis zwischen Verkaufspreis und tatsächlichem Wert auf ein wucherähnliches Rechtsgeschäft schließen lasse. Dazu reiche schon eine Spanne von 100 Prozent; beim Fünffachen wie in diesem Fall sei davon auszugehen, dass die Käufer die Notlage der Verkäuferin mit verwerflicher Gesinnung ausgenutzt haben. Jener steht deshalb Schadensersatz zu, denn eine Rückabwicklung ist nach der erfolgten Zwangsversteigerung nicht mehr möglich.
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Zahl der Wohnungseinbrüche weiter angestiegen

10.09.2026 | Zahl der Wohnungseinbrüche weiter angestiegen

Nach rund 95.000 Fällen im Vorjahr regulierten die deutschen Versicherer 2025 circa 100.000 Schäden infolge von Wohnungseinbrüchen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich mitteilte. Damit hält ein unseliger Trend an: Bereits seit 2021 (70.000) zeigt die Kurve Jahr für Jahr nach oben. Im längerfristigen Vergleich allerdings sind die Zahlen noch moderat – von 2011 bis 2016 lagen sie über 150.000, in der Spitze sogar bei 180.000 Fällen.    Kräftiger stiegen indes die Schadenssummen pro Wohnungseinbruch: 3.850 Euro überwiesen die Versicherer im Durchschnitt, rund 200 Euro mehr als 2024. In Summe ergab das über 380 Millionen Euro, ein Ausgabenplus von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr.   Der GDV empfiehlt zur Prävention vor allem mechanische Vorrichtungen: „Einbrecher suchen den schnellen Weg und scheitern oft: Knapp die Hälfte aller Einbruchsversuche bleibt laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Versuchsstadium stecken, häufig weil die Sicherungstechnik standhält. Wer die richtigen Stellen sichert, schreckt die meisten Täter bereits ab.“ 
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Pflegevorsorge weit hinter eigentlichem Bedarf

10.09.2026 | Pflegevorsorge weit hinter eigentlichem Bedarf

Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) möchte die schwarz-rote Koalition mehr Stabilität in die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung bringen. Das läuft naturgemäß auf eine stärkere Belastung der Beitragszahler sowie der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen hinaus. So sollen die Zuschläge für Heimunterbringung sechs Monate später als bisher gezahlt werden. Die Voraussetzungen für die Zuteilung eines Pflegegrades werden verschärft. Und pflegendeAngehörige werden laut Gesetzentwurf weniger Ausgleich bei den Rentenbeiträgen erhalten. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben werden, Kinderlose sollen zusätzlich mehr zahlen. Damit wird der Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung noch löchriger. Bereits heute zahlen Pflegebedürftige bei Heimunterbringung laut Verband der Ersatzkassen im ersten Jahr monatlich im Schnitt 3.364 Euro aus eigener Tasche zu. Das finanzielle Risiko ist also enorm, zumal die Pflegebedürftigkeit in der alternden Gesellschaft Jahr für Jahr zunimmt. Dennoch halten die Bundesbürger sich bei der Vorsorge zurück: Lediglich rund 5 Prozent haben eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Dabei lässt sich bereits mit einem zweistelligen Monatsbeitrag wirksam Vorsorge betreiben.
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Erstes Fahrradpolicen-Rating legt große Unterschiede offen

05.08.2026 | Erstes Fahrradpolicen-Rating legt große Unterschiede offen

Der Fahrradbestand in Deutschland steigt seit Jahren kontinuierlich, und die Zweiräder werden immer kostspieliger – vor allem wegen des E-Bike- und Pedelec-Booms. Um diese Werte abzusichern, gibt es mittlerweile eine Vielzahl spezieller Fahrradpolicen. Zwar decken auch Hausratversicherungen in der Regel Fahrraddiebstahl ab. Der Schutz hat aber meist enge Grenzen, während Kaskoschäden etwa durch Vandalismus oder einen Sturz ganz außen vor sind. Für hochwertige Räder ist eine Extraabsicherung daher ratsam. Zur Orientierung im Tarifdschungel kann seit Kurzem das erste Fahrradpolicen-Rating auf dem deutschen Markt herangezogen werden, erstellt vom renommierten Analysehaus Franke und Bornberg. Die Versicherungsexperten haben 83 Tarife von 36 Anbietern durchleuchtet. Nur sieben erhielten die Top-Note. „Unser Erstrating zeigt: Die Qualitätsunterschiede sind erheblich – von hervorragend bis mangelhaft ist alles vertreten. Wer nicht genau hinschaut, riskiert einen Tarif mit echten Deckungslücken“, fasst Franke-und-Bornberg-Geschäftsführer Michael Franke zusammen. Vor allem in puncto Diebstahlschutz ließen viele Angebote zu wünschen übrig. Das Ergebnis zeigt: Vor dem Abschluss einer Fahrradpolice sollte fachkundiger Rat eingeholt werden, um die Passgenauigkeit und Qualität des gewählten Tarifs sicherzustellen.
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Das Werkstattrisiko hat Grenzen

28.07.2026 | Das Werkstattrisiko hat Grenzen

Wenn eine Kfz-Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet oder falsche Abrechnungen vorlegt, muss prinzipiell der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Zusatzkosten übernehmen. Im Rechtsdeutschen heißt das Werkstattrisiko. Dass die Werkstätten damit keinen Haftungsfreibrief erhalten, hat indes das Landgericht Saarbrücken kürzlich in zweiter Instanz bestätigt: Zu den Aufgaben eines Fachbetriebs gehöre es, die in einem Schadengutachten vorgesehenen Reparaturarbeiten auf ihre Plausibilität und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Geschehe das nicht und werde die Reparatur dadurch teurer als nötig, sei die Werkstatt schadensersatzpflichtig.   Im Saarbrücker Fall hatte eine Werkstatt für die Lackierung eines Unfallfahrzeugs – wie im privaten Gutachten angesetzt – 80 Arbeitswerte abgerechnet. Die Herstellervorgaben sahen dafür allerdings nur 56 Arbeitswerte vor, weshalb der Versicherer lediglich fünf Sechstel des Rechnungsbetrags erstatten wollte. Den Rest, rund 1.000 Euro, muss die Werkstatt nach dem Urteil nun abschreiben.  
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Neue Herausforderung für Versicherer: KI-gestützte Betrugsversuche

22.07.2026 | Neue Herausforderung für Versicherer: KI-gestützte Betrugsversuche

Mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte Bilder sind mittlerweile selbst für geübte Augen nicht mehr von authentischen Fotos zu unterscheiden. Die Betrugsbekämpfung im Versicherungswesen macht das naturgemäß nicht einfacher. Es braucht heutzutage kein technisches Know-how mehr, um Schadensbilder oder Dokumente wie Rechnungen zu fingieren, auch eine plausible Schilderung des angeblichen Schadenshergangs liefert die KI auf Wunsch mit.   Für die Versichertengemeinschaft, die am Ende für die ergaunerten Summen geradestehen muss, ist das eine besorgniserregende Entwicklung. Schon bisher, mit konventionellen Betrugsmethoden, flossen pro Jahr nach einer Schätzung des Branchen-Gesamtverbands GDV rund 6 Milliarden Euro unrechtmäßig aus den Kassen der Schaden- und Unfallversicherer ab. Hoffnung stiftet indes, dass die KI beides kann: Betrugsbeihilfe und Betrugsaufdeckung. So nutzen die Versicherer verstärkt selbst KI, um Schadensfälle zu prüfen. „Die große Mehrheit der Versicherten reicht Schäden korrekt ein“, betont der GDV. „Gleichzeitig ist Versicherungsbetrug kein Kavaliersdelikt. Wer Fotos manipuliert, Belege fälscht oder Schäden vortäuscht, riskiert nicht nur den Verlust des Versicherungsschutzes, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.“  
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Vorsicht vor Links und Telefonnummern in SMS

16.07.2026 | Vorsicht vor Links und Telefonnummern in SMS

Ein langjähriger Kunde einer großen Online-Trading-Plattform erhielt im Februar eine SMS, die von der Plattform zu stammen schien und wie üblich im entsprechenden Nachrichtenverlauf (Thread) angezeigt wurde. Die Sprache war fehlerfrei und stilistisch nicht auffällig. Inhalt der SMS war eine Warnung: Es sei eine größere Auszahlung vorgemerkt worden. Wenn der Kunde sie nicht selbst veranlasst habe, solle er eine in der SMS angegebene Nummer anrufen. Das tat der besorgte 24-Jährige, woraufhin er mit einem akzentfrei Deutsch sprechenden vorgeblichen Mitarbeiter der Plattform verbunden wurde. Dieser forderte ihn auf, sein Guthaben sofort auf ein „Treuhandkonto“ zu überweisen, andernfalls drohe der Totalverlust. Verängstigt folgte der Kunde der Anweisung und transferierte über 18.000 Euro. Die sind nun weg, denn SMS und Callcenter stammten von Betrügern.   Der Fall sorgte für große Aufmerksamkeit und dürfte dazu beigetragen haben, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einige Wochen später eine Warnung vor dieser Abzockmethode herausgab. Technisch wird sie durch sogenanntes SMS-Spoofing ermöglicht, das Versenden einer SMS unter falscher Nummer. Es empfiehlt sich deshalb, bei Links oder Telefonnummern, die per SMS zusammen mit alarmierenden Aufforderungen zur Kontaktaufnahme geschickt werden, höchst misstrauisch zu sein.    
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Vorsicht vor Links und Telefonnummern in SMS

16.07.2026 | Vorsicht vor Links und Telefonnummern in SMS

Ein langjähriger Kunde einer großen Online-Trading-Plattform erhielt im Februar eine SMS, die von der Plattform zu stammen schien und wie üblich im entsprechenden Nachrichtenverlauf (Thread) angezeigt wurde. Die Sprache war fehlerfrei und stilistisch nicht auffällig. Inhalt der SMS war eine Warnung: Es sei eine größere Auszahlung vorgemerkt worden. Wenn der Kunde sie nicht selbst veranlasst habe, solle er eine in der SMS angegebene Nummer anrufen. Das tat der besorgte 24-Jährige, woraufhin er mit einem akzentfrei Deutsch sprechenden vorgeblichen Mitarbeiter der Plattform verbunden wurde. Dieser forderte ihn auf, sein Guthaben sofort auf ein „Treuhandkonto“ zu überweisen, andernfalls drohe der Totalverlust. Verängstigt folgte der Kunde der Anweisung und transferierte über 18.000 Euro. Die sind nun weg, denn SMS und Callcenter stammten von Betrügern.   Der Fall sorgte für große Aufmerksamkeit und dürfte dazu beigetragen haben, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einige Wochen später eine Warnung vor dieser Abzockmethode herausgab. Technisch wird sie durch sogenanntes SMS-Spoofing ermöglicht, das Versenden einer SMS unter falscher Nummer. Es empfiehlt sich deshalb, bei Links oder Telefonnummern, die per SMS zusammen mit alarmierenden Aufforderungen zur Kontaktaufnahme geschickt werden, höchst misstrauisch zu sein.    
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