Ein „intelligentes“ Haus bietet viele Vorteile, daher werden Smart-Home-Technologien wie Jalousien-, Licht- oder Heizungsregelung per App mehr und mehr zum Standard. Es gibt aber auch einen Nachteil: die oft kilometerlange Verkabelung. Sie hat das Potenzial, den Schaden bei Blitzschlag und Überspannung zu vergrößern.
Zumindest vermutet der Versicherer-Gesamtverband GDV die zunehmende Verbreitung dieser Technologien hinter dem Anstieg der durchschnittlichen Schadenssumme, wie der jüngst veröffentlichten GDV-Blitzbilanz 2016 zu entnehmen ist. Ihr zufolge ging die Zahl der Versicherungsschäden durch Blitzschlag und Überspannung zwar gegenüber dem Vorjahr um rund 50.000 auf circa 300.000 zurück. Weniger stark sank aber die Gesamtschadenssumme, nämlich von 240 auf 210 Millionen Euro. Daraus resultiert der höhere durchschnittliche Schaden. Wer eine gute Wohngebäudeversicherung hat, muss sich darum aber nicht bekümmern.
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Der Run auf Immobilien wird für mehr und mehr Fondsmanager zum Problem. Denn geeignete Anlageobjekte sind immer schwerer zu finden, infolgedessen wächst die Liquidität der Fonds. Allein im letzten Jahr pumpten die Anleger rund sieben Milliarden Euro in die Sachwertvehikel. Viel Geld auf der hohen Kante wirkt sich aber ungünstig auf die Rendite aus, gerade in Zeiten von Negativzinsen auf große Vermögen.
Als Konsequenz daraus haben zahlreiche offene Immobilienfonds einen „Cash Stop“ verhängt, manche kurz-, manche langfristig. So will beispielsweise Union Investment erst wieder Anlegergelder für seine UniImmo-Fonds annehmen, wenn die Liquidität deutlich reduziert wurde. Auch KanAm schließt die Pforten, will aber bei Bedarf per „Cash Call“ Kapital für konkrete Kaufvorhaben einsammeln. Das Gleiche gilt für den Anbieter Wertgrund.
Investmentmöglichkeiten gibt es aber auch weiterhin. Offen sind etwa noch Fonds der Deutschen Asset Management und von Commerz Real. Union und Swiss Life haben kürzlich neue Fonds aufgelegt, während KanAm weitere angekündigt hat.
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Auch nach der jüngsten Pflegereform bleibt eine beträchtliche Finanzierungslücke, die von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen zu schließen ist. Eine private Pflegevorsorge ist daher, wenn man nicht über nennenswertes Vermögen verfügt, unabdingbar – zum Beispiel mit einer Tagegeldversicherung. Sie zahlt im Leistungsfall fortlaufend einen vertraglich vereinbarten Geldbetrag, dessen Höhe in der Regel vom Pflegegrad (PG) abhängt. Am Markt gibt es eine Vielzahl von Tarifmodellen, die für Laien kaum zu überblicken sind. Worauf kommt es an, welche Kriterien sollte man mit seinem Berater anlegen?
Meist ist die Höhe des Pflegetagegeldes prozentual nach PG gestaffelt, mit 100 Prozent in PG 5. Dieser Höchstsatz sollte für stationäre Pflege auch in den PG 2–4 gelten, zudem ist ein hoher Satz für ambulante Pflege in PG 4 günstig. In der Regel werden dynamisch steigende Beiträge vereinbart, hier können Widerspruchsmöglichkeiten gefragt sein. Zudem sollte es die Option auf Leistungsdynamik geben, damit man den Schutzumfang später noch erweitern kann. Vorteilhaft kann es auch sein, eine Option auf temporäre Beitragsfreistellung einzuschließen, so dass man im Falle von Arbeitslosigkeit oder eines längeren Auslandsaufenthalts nicht gleich kündigen muss. Die Anzeige der Pflegebedürftigkeit beim Versicherer sollte möglichst lange rückwirkend erfolgen können.
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Wenn einmal im Jahr die Standmitteilungen der Lebensversicherer ins Haus flattern, sorgt das bisher nicht immer für die damit angestrebte Aufklärung. Viele Kunden empfinden die Gestaltung der Übersichten als unnötig kompliziert und schwierig zu durchschauen. Um die gewünschten Daten zu finden, müssen sie häufig erst den Text flöhen und vielleicht noch ihren Berater um Erläuterungen bitten.
Das soll nun ein Ende haben. Kurz vor seiner Sommerpause hat der Bundesrat die Informationspflichten konkretisiert: Fortan müssen einige obligatorische Kennzahlen klar erkennbar in den Vordergrund gestellt werden. Im Einzelnen sind das der aktuelle Auszahlungsbetrag bei Kündigung, die Todesfallleistung, die garantierte Ablaufleistung und die Ablaufleistung bei einer Beitragsfreistellung. Bei neu abgeschlossenen Tarifen müssen zudem die bisher gezahlten Beiträge angegeben werden. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz – wenngleich die gesetzlichen Forderungen hinter dem Vorschlag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zurückbleiben. So wäre eine deutlichere Trennung garantierter und bloß möglicher Auszahlungswerte sicherlich im Sinne der Versicherten. Doch diese können sich immerhin zukünftig darauf verlassen, dass ihnen wesentliche Infos zu ihrem Vertrag nicht vorenthalten werden.
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Zu den Folgen der großen Finanzkrise von 2008 zählen strengere Eigenkapitalregeln für die Banken, deren Kreditrisiken auf diesem Wege begrenzt werden sollen. Für die Unternehmen ist es dadurch nicht einfacher geworden, an Geld zu kommen. So müssen sich viele nach alternativen Finanzierungsquellen abseits des Bankensektors umsehen. Und da kommen Kreditfonds ins Spiel. Bei diesem Investmentvehikel werden die Gelder der Anleger als Kredite an Unternehmen ausgereicht und/oder zur Übernahme laufender Bankkredite eingesetzt – der Investor wird gleichsam zur Bank.
Seit 2006 hat sich der europäische Markt für Kreditfonds knapp vervierfacht, von 5,6 auf 21 Milliarden Euro Mittelaufkommen. Weltweit verwalten die Fonds mittlerweile rund 600 Milliarden US-Dollar. Über Publikumsfonds können auch Privatanleger im Sinne der Portfolio-Diversifikation an dem Segment partizipieren. Allerdings ist eine direkte Beteiligung nur an Produkten möglich, die Kreditforderungen aufkaufen; Spezial-AIFs, die Kredite ausgeben, sind institutionellen Investoren vorbehalten.
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Die gesetzlichen Krankenkassen schmettern rund jeden fünften Antrag auf Reha und Vorsorge ab. Ob es sich um eine AOK, eine Betriebs- oder Ersatzkasse handelt, macht dabei keinen merklichen Unterschied. Nur die wenigsten Versicherten wehren sich gegen eine solche Ablehnung – vermutlich aufgrund der naheliegenden Vermutung, dass man gegen die hochgerüsteten Rechtsabteilungen der Versicherer als einzelne Privatperson wenig ausrichten könne. Dieser Eindruck täuscht jedoch.
Tatsächlich führt ein Widerspruch nämlich je nach Kassenart in bis zu zwei Dritteln der Fälle schon zum Erfolg, über alle Kassen hinweg stehen die Chancen besser als 50 Prozent. Und man muss kein Jurist sein und auch keinen anheuern, um den Widerspruch anzumelden. Nach einer Ablehnung widerspricht man zunächst in aller Kürze, um die Frist einzuhalten; dafür reicht ein kurzes, formloses Anschreiben, ohne Begründung. Dabei fordert man das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) an, auf das die Ablehnung zurückgeht. Auf dieser Grundlage kann der Arzt, der die Reha verordnet hat, seine Erläuterungen verfeinern und ausbauen, um sie dann der Krankenkasse als Begründung vorzulegen. Oft hilft auch ein Telefonat mit der Kasse. Bleibt diese bei ihrem Nein, kann man sich noch an den Widerspruchsausschuss wenden. Erst danach würden Kosten anfallen, wenn man seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen würde und nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
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Allen vermeintlich intelligenten Programmen, „Robo Advisors“ und FinTechs zum Trotz: Wenn es um ihre Geldanlage geht, holen die Deutschen laut einer aktuellen Umfrage noch immer am liebsten bei ihrem Finanzberater Informationen ein. Knapp jeder zweite Befragte nannte diese Instanz.
Danach folgen mit 43 Prozent Zeitungen und Zeitschriften, also ebenfalls althergebrachte Medien. Nur gut jeder Dritte steuert die Online-Angebote von Banken an, noch weniger, nämlich 28 Prozent, die einschlägigen Online-Vergleichsportale (die, wie sich herumspricht, nicht so neutral und marktumfassend sind, wie ihre Werbung es behauptet). Ein rundes Viertel der Deutschen zieht Freunde zurate.
Über die Hälfte der Befragten widmet sich dem Thema Geldanlage allerdings höchstens einmal pro Quartal, wenn nicht sogar nur halbjährlich oder jährlich. 17 Prozent verschwenden gar nie einen Gedanken daran. Dem gegenüber stehen immerhin 10 Prozent, die sich täglich, und 11 Prozent, die sich wöchentlich mit ihren Finanzangelegenheiten befassen.
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Seit einigen Jahren sind Versicherungstarife erhältlich, die für risikoarmes Verhalten einen Beitragsrabatt gewähren. Möglich machen dies digitale Technologien, die relevante Daten der Versicherten kleinteilig erheben und automatisiert auswerten. Nachdem die Kfz-Sparte mit den sogenannten Telematiktarifen voranging, gibt es seit rund einem Jahr auch Angebote für Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die erforderlichen Nutzerdaten werden unter anderem mit Wearables wie Fitnessarmbändern gewonnen.
Kritik daran, vor allem wegen Datenschutzfragen, blieb nicht aus. Doch nun ist die staatliche Finanzaufsicht BaFin ebenfalls im Spiel. Die NRW-Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit wirft den entsprechenden Versicherern eine Entsolidarisierungs-Dynamik vor und hat die BaFin um eine Prüfung ersucht. Diese läuft noch; aus Versichererkreisen heißt es indes, dass die offizielle Erlaubnis kurz bevorstehe. Damit müssen die mehr als 100.000 Kunden, die bereits derartige Tarife abgeschlossen haben, wohl nicht um ihren Versicherungsschutz bangen.
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Dem Klischee zufolge sinkt die Risikobereitschaft mit dem Alter, auch auf finanziellem Gebiet. Doch dieses Vorurteil könnte – zumindest heutzutage – an der Realität vorbeigehen. Diesen Schluss legt zumindest eine Analyse des Anlageverhaltens der Kunden einer deutschen Großbank nahe. Ausgewertet wurden die Wertpapier-Depots von rund 1,3 Millionen Anlegern.
Ein Ergebnis lautet: Keine andere Altersgruppe hat eine so ausgeprägte Vorliebe für Aktieninvestments wie Senioren. Während die jungen Kunden durchschnittlich zu circa 40 Prozent auf Fonds setzen, sind es bei den Rentnern weniger als 20 Prozent, was auf einen entsprechend höheren Aktienanteil hinausläuft. Ein weiteres Indiz für mehr Risikofreude sind die getätigten Transaktionen: Die meisten Trades pro Jahr verzeichnen die 65-Jährigen, nämlich elf, gefolgt von den 70- bis 75-Jährigen mit zehn. 35- bis 50-jährige Depotinhaber dagegen nehmen im Schnitt acht Trades pro Jahr vor.
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