Ende des Jahres wurden privat Krankenversicherte über ihre künftige Beitragshöhe informiert. Globale Zahlen für die ganze Branche liegen noch nicht vor, doch Stimmen aus dem Markt berichten von merklichen Zuschlägen in einigen Tarifen. Teilweise soll das monatliche Plus sogar mehr als 100 Euro betragen. Das führt wie in fast jedem Jahr zu reflexartiger Kritik – der aber vom Verband der Privaten Krankenversicherer mit Zahlen seines Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) der Wind aus den Segeln genommen wird: Zwischen 2010 und 2020 stiegen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung jährlich im Schnitt um 2,3 Prozent.
Das ist nicht nur angesichts der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ein moderater Wert. Er liegt auch deutlich unter den 3,8 Prozent, um die der Höchstbeitrag inklusive Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im selben Zeitraum pro Jahr gestiegen ist. Wer ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze hat, sah sich daher im Kassensystem höheren Zuschlägen gegenüber.
> weiterlesen
Zwar gibt es derzeit kaum sichere Alternativen zu einer gut verzinsten Kapitallebensversicherung. Dennoch kann ein Liquiditätsengpass zum Verkauf zwingen. Am Zweitmarkt erhält man häufig mehr dafür als den Rückkaufswert, den der Versicherer anbietet. Für die Aufkäufer ist das Geschäft im Wesentlichen wegen einer Umsatzsteuerbefreiung profitabel. Diese stand allerdings kürzlich zur Disposition: Das Münchener Finanzgericht erkannte die Berechtigung für die Steuerbefreiung nicht an und gab damit der Einschätzung eines beklagten Finanzamtes recht, das einem Aufkäufer eine „einheitliche steuerpflichtige Leistung“ unterstellt hatte. Der gesamte Zweitmarkt für Lebensversicherungen drohte unterzugehen.
Nun aber urteilte der Bundesfinanzhof höchstrichterlich im Sinne der Zweitmarkthändler. Diese erzielen demzufolge steuerfreie Umsätze im Geschäft mit Forderungen nach Paragraf 4 Nummer 8 Buchstabe c Umsatzsteuergesetz. Damit steht verkaufswilligen Lebensversicherungskunden weiterhin eine Alternative zum Rückkauf durch die Versicherung offen.
> weiterlesen
Das Niedrigzins-„Tal der Tränen“ ist noch lange nicht durchschritten. Trotz des Personalwechsels an der Spitze der Europäischen Zentralbank wird die lockere Geldpolitik angesichts schwächelnder Konjunktur und hoher Schulden in einigen EU-Ländern fürs Erste fortgeführt. Geldanlagen mit Garantien werden daher auch weiterhin kaum Rendite abwerfen – und so von der Inflation angenagt. Renditepotenzial steckt damit praktisch nur in Sachwerten und in Aktien. In ein gut sortiertes Portfolio gehört beides.
Für 2020 wird an den Börsen allgemein Wachstum erwartet, wenn auch nicht ganz so stark wie im abgelaufenen Jahr. Trotz schwelender Konflikte wie Handelsstreit und Brexit scheinen die zuletzt aufgekommenen Rezessionsängste wieder zu schwinden. Der ifo-Geschäftsklimaindex legte im Dezember unerwartet stark zu, ein Zeichen für wachsenden Optimismus bei den Unternehmen.
Ohnehin sollte man bei einem Börseninvestment nicht auf das aktuelle oder kommende Jahr blicken, sondern mit langem Atem herangehen: Die Historie zeigt, dass langfristige, gut diversifizierte Aktieninvestments zuverlässige Renditebringer sind.
> weiterlesen
Der Fußballprofi Holger Badstuber, früher beim FC Bayern, heute beim VfB Stuttgart unter Vertrag, dürfte seinem Krankentagegeld-(KTG)-Versicherer nicht viel Freude bereitet haben. Seine krankheitsbedingte Fehlzeit summierte sich in den vergangenen fünf Jahren auf rund 650 Tage. Für 27 davon wollte die Versicherung indes nicht zahlen, da sich Badstuber in dieser Zeit im Ausland aufgehalten hatte. Wie in zahlreichen anderen KTG-Versicherungsbedingungen findet sich auch in Badstubers eine Klausel, der zufolge bei Auslandsaufenthalt kein Geld gezahlt wird. Von Gerichten wurde diese Regelung regelmäßig für rechtswirksam erklärt – bis vor Kurzem.
Das Landgericht München I gab Badstuber, der auf Zahlung von 28.000 Euro geklagt hatte, recht und erklärte die Regelung im Zeitalter dauernder Erreichbarkeit für „überholt“. Heute sei es unproblematisch, eine versicherte Person binnen drei Tagen zu einer ärztlichen Untersuchung einzubestellen. Darauf können sich andere Versicherungsnehmer allerdings nicht berufen: Es handelt sich um ein „Anerkenntnisurteil“, das nur für diesen konkreten Fall gilt. Auch in Zukunft werden sich wohl Gerichte mit der KTG-Auslandsklausel befassen müssen.
> weiterlesen
Auf 300 bis 500 Millionen Euro taxieren Experten den Schaden, den die Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Tochter verursacht hat. Versichert war der Reiseveranstalter aber nur bis 110 Millionen Euro, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die EU-Pauschalreiserichtlinie sieht zwar vor, dass Kunden für den Fall der Insolvenz ihres Reiseveranstalters vollumfänglich geschützt sind. Einen Schaden von mehr als 110 Millionen Euro hielt die deutsche Regierung aber offenbar für ein rein theoretisches Risiko. Nun erkennt sie indirekt an, dass der Staat hier „gepennt“ hat: Damit die Kunden nicht auf zwei Dritteln oder mehr ihres Schadens sitzen bleiben, soll die Lücke mit Steuergeldern aufgefüllt werden.
Daran gibt es vor allem in zweierlei Hinsicht Kritik. Zum einen fragen Kommentatoren, ob es Aufgabe der Steuerzahler – auch jener, die sich selbst keinen Urlaub leisten können – ist, für den ausgefallenen Urlaub der Thomas-Cook-Geschädigten zu zahlen. Zum anderen hat ein Rechtsdienstleister, nach eigener Auskunft im Namen Hunderter Kunden, Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Er bemängelt, dass es sich bei der Entschädigung um eine bloße Ankündigung ohne Rechtskraft handele. Bei einem abrupten Ende der Großen Koalition beispielsweise stünden die Entschädigungspläne auf dem Spiel. Mit der Klage soll die Regierung gezwungen werden, sie verbindlich festzuschreiben.
> weiterlesen
Viele Kreditkunden gewinnen im Verlauf ihrer Beratung in der Bank den Eindruck, dass eine mit angebotene Rechtsschutzversicherung förderlich oder sogar notwendig für das Zustandekommen des Darlehensvertrags wäre. Dieser darf jedoch nicht von einem Versicherungsabschluss abhängig gemacht werden. Damit diesbezüglich keine Missverständnisse entstehen, sind die Versicherer seit 2018 verpflichtet, die Kunden eine Woche nach Vertragsabschluss deutlich über ihr Widerrufsrecht aufzuklären.
Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hamburg hat die als „Welcome-Letter“ bezeichneten Schreiben von 24 Restschuldversicherern nun unter die Lupe genommen – und die Mehrzahl kritisiert. Drei Viertel der Schreiben seien beispielsweise derart werblich ausgeschmückt, dass die Hauptaussage verschleiert werde. Zudem verzichteten 15 der 24 Anbieter auf den Hinweis, dass der Kreditvertrag unberührt bleibt, wenn die Restschuldversicherung doch nicht abgeschlossen wird. Nur in fünf der untersuchten Verträge wird der Beginn der Widerrufsfrist vollständig und korrekt benannt.
Die Kopplung von Kreditverhandlungen an die Vermittlung einer Restschuldversicherung wird immer wieder von Verbraucherschützern kritisiert. Die Banken erhalten mitunter mehr als Hälfte der Versicherungsprämien als Provision.
> weiterlesen
Das gefühlt ewige Chaos um den EU-Austritt Großbritanniens hat die Kurse vieler britischer Unternehmen nach unten gedrückt. Und zwar in vielen Fällen mehr, als fundamental gerechtfertigt wäre. Denn prinzipiell ist das Gros der britischen Firmen durchaus wettbewerbsfähig, liefert gefragte Produkte und Leistungen. Lediglich die tiefe Verunsicherung der Investoren hat zu vorsichtigen Bewertungen geführt.
Kommt es zu einem geordneten Brexit, wofür derzeit vieles spricht, könnten die Kurse insbesondere exportorientierter Unternehmen wieder deutlich anziehen. Darin liegt eine Chance für Anleger. Auch hier gilt allerdings: Große Chancen sind mit großen Risiken verbunden. Nach wie vor ist das Schreckgespenst „No-Deal-Brexit“ nicht vom Tisch – und damit das Risiko einer tiefen Rezession. Auch das Austrittsdatum gilt eher nicht als in Stein gemeißelt. Sogar ein Verbleib in der EU („Breversal“) ist weiterhin denkbar. Sollte die Unsicherheit anhalten oder sich sogar vertiefen, könnte sie die Kurse weiter absacken lassen.
> weiterlesen
Die Negativzinsen fressen sich immer weiter in den Alltag auch ganz normaler Bundesbürger. Während zahlreiche Banken schon Strafzinsen für Geldeinlagen ab einer bestimmten Summe verlangen, fällt nun ein weiteres Tabu: Wie die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck mitteilte, müssen Neukunden, die bei ihr ein Tagesgeldkonto eröffnen, seit dem 1. Oktober bereits ab dem ersten Cent einen Strafzins von 0,5 Prozent entrichten. Für Girokonten gelte ein Freibetrag von 20.000 Euro. Der Zinssatz entspricht jenem, den Banken an die Europäische Zentralbank abführen müssen, wenn sie dort Geld parken.
Das Genossenschaftsinstitut dürfte nicht die letzte Bank sein, die ihre Kunden auf breiter Front an den Kosten der Negativzinsen beteiligt. Derzeit wird laut Bundesbank rund ein Viertel der Sichteinlagen deutscher Privathaushalte mit Strafzinsen belegt. Bisher jedoch betreffen diese fast ausschließlich vermögende Bankkunden.
Zum ganzen Bild gehören indes auch die Vorteile der Niedrigzinsen: Wer ein Darlehen in Anspruch nimmt, erhält meist Konditionen, von denen vor zehn Jahren niemand zu träumen gewagt hätte.
> weiterlesen
Als der britische Reisekonzern Thomas Cook und kurz darauf auch seine deutsche Tochter Ende September in die Pleite rauschten, waren rund 140.000 deutsche Kunden unterwegs. Allein ihre Rückholung schlug mit circa 80 Millionen Euro zu Buche. Geprellt sind aber ebenfalls weitere Hunderttausende Kunden, die bereits eine Reise gebucht und bezahlt oder zumindest angezahlt hatten. Schätzungen zufolge stehen damit Forderungen von insgesamt rund 400 Millionen Euro im Raum.
Versichert war der deutsche Thomas-Cook-Ableger aber nur bis zur Summe von 110 Millionen Euro, der gesetzlichen Haftungsobergrenze. Die Kunden werden also – voraussichtlich noch vor Jahresende – lediglich quotierte Zahlungen erhalten, während beispielsweise britische Kunden zu 100 Prozent entschädigt werden. Eine Anhebung des gesetzlichen Versicherungsdeckels auch in Deutschland wird aktuell diskutiert, nachdem die Justizminister der Bundesländer das Thema auf ihre Agenda gesetzt haben. Ein Rechtsdienstleister, der mehrere deutsche Kunden vertritt, fordert von der Bundesregierung, die Thomas-Cook-Opfer voll zu entschädigen. Andernfalls werde man notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben.
> weiterlesen