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Bundesregierung sieht keine Finanzaufsichts-Fehler bei P&R-Pleite

19.07.2018 | Bundesregierung sieht keine Finanzaufsichts-Fehler bei P&R-Pleite

Rund 54.000 Anleger zittern um ihre Investments bei der P&R-Gruppe, der sie insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Schiffscontainerkauf und -vermietung anvertraut haben. Mittlerweile ist ein Kriminalfall daraus geworden, denn es fehlen etwa eine Million Container, für die die Anleger bezahlt haben. Hätte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die unseriösen Geschäftspraktiken früher aufdecken und unterbinden müssen? Nein, meint die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Die BaFin habe keine Verpflichtung, die Angaben der Verkaufsprospekte inhaltlich zu prüfen bzw. das Geschäftsmodell zu hinterfragen. Formal seien die Prospekte korrekt gewesen. Kritiker meinen dagegen, die BaFin hätte die Anleger effektiver schützen können und müssen – und sprechen von „Aufsichtsversagen par excellence“. So habe es beispielsweise in den Prospekten „versteckte Risikohinweise“ darauf gegeben, dass auch Anlegergelder anderweitig verwendet wurden als zum Kauf von Containern.
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Eklatanter Kostenanstieg bei Rechtsstreitigkeiten

17.07.2018 | Eklatanter Kostenanstieg bei Rechtsstreitigkeiten

Zwischen 2012 und 2016 haben sich Rechtsstreitigkeiten in Deutschland durchschnittlich um knapp 19 Prozent verteuert. Das geht nach einer Analyse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor allem auf deutlich gestiegene Anwaltshonorare zurück. Aber auch die Gerichtskosten haben zugelegt. Zum Vergleich: Das allgemeine Preisniveau legte im selben Zeitraum bloß um 3,2 Prozent zu. So muss man sich laut einer GDV-Musterrechnung bei einem Streitwert von 10.000 Euro auf Kosten von 4.500 Euro einstellen – und zwar lediglich in der ersten Instanz. Die Gerichtskosten sind dabei mit 700 Euro noch überschaubar, die Anwaltsleistungen aber schlagen mit 3.800 Euro zu Buche. Dieses Kostenrisiko hält viele Bürger davon ab, ihr Recht einzuklagen – es sei denn, sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. In manchen Rechtsbereichen fiel die Steigerung sogar mehr als zehnmal so hoch aus wie im Durchschnitt. So schnellten die Kosten für ein Verfahren wegen schimmelbedingter Mietminderung um über 200 Prozent nach oben.
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Neue DIN-Norm für private Finanzplanung in den Startlöchern

12.07.2018 | Neue DIN-Norm für private Finanzplanung in den Startlöchern

Am 8. Juni hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) den Entwurf für eine neue Norm namens „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ vorgestellt. Sie soll für mehr Objektivität und Transparenz in der Finanzberatung und -planung sorgen. So sollen die Ergebnisse der Analyse auch immer reproduzierbar sein. Zwar gibt es bereits seit 2014 die DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“, doch als Spezifikation hat sie weniger Gewicht als eine Norm. Diese muss nämlich von einer gesamten Branche einvernehmlich getragen werden. Genau das gilt nun für die neue DIN 77230. Sie wurde in einem gemeinsamen Kraftakt von Versicherern, Banken, Verbraucherschützern, Wissenschaftlern und Maklerpools seit Mai 2016 erarbeitet. Unter www.din.de/go/entwuerfe kann sie eingesehen werden, bis zum 8. August lassen sich noch Änderungswünsche vorbringen. Ende dieses Jahres könnte DIN 77230 dann in Kraft treten. Ihre Anwendung ist jedoch, ebenso wie bei der Vorgänger-Spezifikation, freiwillig. Zudem weisen kritische Stimmen darauf hin, dass jeder Einzelfall anders ist – die Norm sollte also stets mit Augenmaß und gegebenenfalls eigener Schwerpunktsetzung angewandt werden.
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Fondsvermögen in Deutschland knackt Drei-Billionen-Marke

05.07.2018 | Fondsvermögen in Deutschland knackt Drei-Billionen-Marke

Wie der Fondsverband BVI in seinem gerade erschienenen Jahrbuch 2018 berichtet, wurden im vergangenen Jahr gleich zwei „magische Marken“ übersprungen: Das insgesamt verwaltete Vermögen übersprang die Marke von drei Billionen Euro, die Publikumsfonds managen nun mehr als eine Billion. Netto flossen offenen Fonds 160 Milliarden Euro zu, womit 2017 als zweitbestes Jahr in die Annalen der Fondsbranche eingeht. Für diese positive Entwicklung sind vor allem drei Faktoren ausschlaggebend: Zunächst war die Stimmung an den Kapitalmärkten im Jahr 2017 hervorragend. Hinzu kamen die Niedrigzinsen, die Investments mit Garantien bis heute unattraktiv machen. Und schließlich haben die Anbieter eine deutlich gestiegene Nachfrage seitens Versicherern und Altersvorsorge-Organisationen verzeichnet. So war denn auch der Zuwachs bei den Spezialfonds mit über 88 Milliarden Euro größer als bei den Publikumsfonds mit knapp 72 Milliarden. Für die Zukunft sieht die Fondsbranche zwar Herausforderungen durch die Regulierung, aber auch gewachsene Chancen durch die kürzlich erfolgte Reform der betrieblichen Altersversorgung. Diese kann und soll sich zukünftig mehr auf den Kapitalmarkt fokussieren.
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Wenn sich Kassenpatienten selbst in eine Klinik einweisen …

03.07.2018 | Wenn sich Kassenpatienten selbst in eine Klinik einweisen …

… dann müssen sie mit Widerstand ihrer Krankenversicherung rechnen. Die sieht nämlich, außer in Notfällen, gern eine vertragsärztliche Einweisung als Basis für die Kostenerstattung. In einem Urteil vom 19. Juni hat das Bundessozialgericht nun die Patientenrechte gestärkt: Auch abseits von Notfällen sind die Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Versorgung „in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist“. Im verhandelten Fall hatte sich ein Mann für drei Wochen zur stationären Behandlung in eine Klinik begeben, ohne von einem Vertragsarzt eingewiesen worden zu sein. Seine Krankenkasse verweigerte im Anschluss die Erstattung der fälligen 5.600 Euro unter Berufung auf die „Selbsteinweisung“. Die Sache ging vor das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, das ebenso für den Patienten entschied wie nun das Bundessozialgericht in der Revision. Sollten in den Bundesländern von diesem Urteil abweichende Regelungen getroffen worden sein, dann sind diese nichtig.
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Deutsche Lebensversicherer verzeichnen höhere Finanzstabilität

29.06.2018 | Deutsche Lebensversicherer verzeichnen höhere Finanzstabilität

Die finanzielle Ausstattung der deutschen Lebensversicherer hat einen Sprung nach oben verzeichnet. Ablesen lässt sich dies an der sogenannten Solvenz- oder Bedeckungsquote. Sie ist gemäß dem europäischen Regelwerk Solvency II eine zentrale Kennziffer für die Stabilität und „Sturmfestigkeit“ der Anbieter. An ihrer Aussagekraft und Vergleichbarkeit werden von Experten zwar starke Zweifel geäußert. Dennoch lässt sie zumindest Trends erkennen. Und der Trend ist in diesem Fall deutlich: Im vierten Quartal stand laut Versichererverband GDV im Schnitt eine Solvenzquote von 383 Prozent zu Buche; ein Jahr zuvor waren es 344 Prozent. Anders als die Lebensversicherer traten die Schadens- und Unfallversicherer in puncto Bedeckungsquote auf der Stelle: Bei ihnen stieg die Kennziffer von 286 auf 287 Prozent. Insgesamt weist die deutsche Assekuranz im europäischen Vergleich eine deutlich überdurchschnittliche Bedeckungsquote aus. Während das Mittel bei 229 Prozent liegt, kommen die deutschen Versicherer spartenübergreifend auf 331 Prozent.
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Nachhaltige Anlagen boomen – werden aber sehr unterschiedlich definiert

26.06.2018 | Nachhaltige Anlagen boomen – werden aber sehr unterschiedlich definiert

Der Markt für nachhaltige Geldanlagen wächst unaufhörlich: 2017 verzeichnete das Sustainable Business Institute 464 nachhaltige Publikumsfonds, zehn Jahre zuvor waren es bloß 166. Im selben Jahrzehnt hat sich das in Deutschland, Österreich und der Schweiz nach ESG-Kriterien verwaltete Vermögen auf rund 90 Milliarden Euro verdreifacht (ESG steht für Umweltschutz, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung). Dieser Trend ist nicht nur moralisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll: Die Investition in nachhaltige Anlagen ist im Schnitt rentierlicher als die in konventionell wirtschaftende Unternehmen. Die Nachfrage wächst nicht nur seitens Privatinvestoren. Auch institutionelle Anleger orientieren sich zunehmend an ESG-Kriterien. Was darunter genau zu verstehen ist, legen die Initiatoren allerdings sehr unterschiedlich aus. Manche folgen dem Best-in-Class-Ansatz, bei dem jeweils das beste Unternehmen einer Branche kaufwürdig ist – auch wenn es sich um eine Branche handelt, die nicht für die Einhaltung der ESG-Kriterien bekannt ist. Beim Best-of-Classes-Ansatz dagegen kommen die besten Branchen ins Portfolio. Dann gibt es auch noch den Engagement-Ansatz, Kombinationen aus den genannten oder ganz eigene Systematiken. Es empfiehlt sich also, genau hinzuschauen, wenn man nachhaltig anlegen möchte.
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Große Verwirrung bei Fonds-Informationen

21.06.2018 | Große Verwirrung bei Fonds-Informationen

Seit Jahresanfang müssen Privatinvestoren mit neuen Informationsblättern über sogenannte verpackte Anlageprodukte wie Fondspolicen aufgeklärt werden. Chancen, Risiken und Kosten sollen dann schnell und einfach zu erfassen sein. So sind unter anderem für jeden enthaltenen Fonds vier Entwicklungsszenarien anzugeben. An ihnen sollen Anleger unter anderem ablesen können, wie es besten- und schlimmstenfalls laufen könnte. Die Praxis zeigt, dass dabei nicht nur teils kuriose und widersprüchliche Zahlen genannt werden. Beispielsweise ein Ablaufwert zwischen 91 und 2,5 Millionen Euro für eine Einmalanlage von 10.000 Euro. Ein anderer Fonds soll bei der gleichen Anlagesumme zwischen 51 Cent (Stressszenario) und 51,50 Euro (optimistisches Szenario) einbringen. Ein weiterer im besten Szenario 12.486 Euro nach einem Jahr und 6.195 Euro nach 40 Jahren Haltedauer. Hinzu kommt, dass sich so manche Prognosen je nach Vertriebsweg deutlich unterscheiden. Für ein und denselben Fonds kann man so völlig verschiedene Informationen erhalten. Da die Kalkulationen sehr komplex sind und nicht veröffentlicht werden, ist es für Kunden und Berater nicht nachvollziehbar, wie die Zahlen zustande kommen.
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Zahl der Krankenrücktransporte gestiegen

19.06.2018 | Zahl der Krankenrücktransporte gestiegen

Das deutsche Gesundheitssystem mag seine Schwächen haben, gehört aber dennoch zu den besten der Welt. Das wird den Patienten vor allem dann bewusst, wenn sie in einem anderen Land schwer erkranken oder einen Unfall erleiden. In einem solchen Fall kann es über Wohl und Wehe entscheiden, schnell in den Genuss der deutschen Versorgungsstandards zu kommen. 12.900 Mal hat der ADAC im vergangenen Jahr Krankenrücktransporte in die Heimat organisiert. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von 6 Prozent. Der größte Teil dieses Anstiegs dürfte auf die stetig wachsende Auslandsreisetätigkeit der Deutschen zurückgehen. Allerdings: Nicht alle, die wollen, können auch. Ein Krankenrücktransport ist äußerst kostspielig und wird im Regelfall nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wer nicht Zehntausende Euro aus eigener Tasche zahlen kann, muss also mit der medizinischen Versorgung im Reiseland vorliebnehmen. Ein fachgerechter Rücktransport von den Kanarischen Inseln kann bis zu 45.000 Euro kosten, aus Fernost werden schon mal weit über 100.000 Euro fällig. Wer im Falle des Falles lieber im Heimatland medizinisch versorgt werden will, sollte rechtzeitig eine entsprechende Krankenzusatzversicherung abschließen.
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