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Das Börsenjahr 2018 war für die Anleger bekanntermaßen kein erfreuliches. Der DAX schmierte um rund 18 Prozent ab, ebenso der MDAX. Der SDAX verlor sogar 20 Prozent, während der TecDAX mit minus 5 Prozent unter den wichtigen deutschen Indizes noch „Performancesieger“ war.
Dass es Aktieninvestoren aber auch noch schlimmer treffen kann, zeigt einmal mehr die berüchtigte Liste der größten Börsenflops des vergangenen Jahres, welche die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz kürzlich vorgestellt hat. Negativspitzenreiter ist das in Berlin ansässige Biotech-Unternehmen Mologen, das 2018 über 85 Prozent seines Wertes eingebüßt hat. Auf Fünfjahressicht rauschte die Aktie um knapp 97 Prozent nach unten. Ebenfalls ein Desaster für Anleger ist die Aktie des Möbelkonzerns Steinhoff, die im letzten Jahr zwar „nur“ um 69, auf Dreijahressicht aber um fast 98 Prozent absackte.
Mit Gerry Weber und Tom Tailor finden sich auch prominente Namen auf der Geldvernichterliste. Die Textilunternehmen verloren im letzten Jahr 76 bzw. 80 Prozent ihres Wertes, auf Fünfjahressicht waren es 92 bzw. 87 Prozent. Die „Flop 5“ werden komplettiert vom Maschinenbauer Singulus Technologies: Nach einem Minus von knapp 39 Prozent 2018 steht auf Fünfjahressicht ein Verlust von über 97 Prozent unterm Strich.
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Der Versicherungsombudsmann e. V. dient der außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Versicherern und ihren Kunden. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, findet hier kostenlose, unbürokratische und neutrale Hilfe. So kann in vielen Fällen eine Einigung erzielt werden, ohne dass Gerichte bemüht (und bezahlt) werden müssen.
Seit 2008 hatte Prof. Dr. Günter Hirsch, Ex-Präsident des Bundesgerichtshofs, die Schlichtungsstelle geleitet, nun gab er den Stab an seinen Nachfolger weiter: Zum 1. April hat der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Dr. Wilhelm Schluckebier das Amt übernommen. Rund 270.000 Beschwerden wurden in den elf Jahren unter Hirschs Leitung bearbeitet. Der Rechtsexperte zieht die Bilanz, dass es „selten um einen harten Streit um Recht geht, sondern um einen Mangel an Transparenz und Klarheit“.
Die Zahl der zulässigen Beschwerden seitens Versicherungskunden sank im letzten Jahr um rund 5 Prozent auf knapp über 14.000. Zum Vergleich: In Deutschland laufen, Stand 2017, rund 435 Millionen Versicherungspolicen. Damit liegt die Beschwerdequote bei circa 0,003 Prozent.
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Wenn ein Versicherungskunde anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, um seine Ansprüche durchzusetzen, muss der Versicherer die anfallenden Gebühren tragen – auch wenn es sich um bescheidene Beträge handelt. Das bekräftigte das Amtsgericht Stuttgart kürzlich, indem es der Klage eines Kfz-Teilkaskokunden stattgab (Aktenzeichen 47 C 3458/18).
Der Versicherer hatte sich zunächst geweigert, die vollen Kosten einer Windschutzscheiben-Reparatur zu erstatten. Stattdessen wollte er sich nur mit einem Pauschalbetrag beteiligen. Erst mit anwaltlicher Unterstützung gelang es, die Forderung des Kunden durchzusetzen. Die Anwaltsgebühren von 70 Euro wollte der Versicherer jedoch nicht übernehmen, woraufhin der Fall vor Gericht ging.
Die Stuttgarter Richter urteilten: Die Hinzuziehung eines Anwalts war gerechtfertigt, um die Kundenansprüche zu wahren – der Versicherer muss in einem solchen Fall die Anwaltskosten ebenfalls übernehmen. Entscheidend sei die Sicht einer „wirtschaftlich vernünftig denkenden Person“.
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Als risikofreudig sind deutsche Anleger ohnehin nicht bekannt, wie die im internationalen Vergleich niedrige Aktienquote belegt. Die zunehmenden Unwägbarkeiten hinsichtlich Konjunktur und Welt(handels)politik haben das Sicherheitsbedürfnis indes zuletzt noch einmal deutlich verstärkt. Die von forsa erhobene „Anlegerstudie 2019“ zeigt, dass sichere Anlageformen wie Sparbuch und Bausparvertrag deutlich an Beliebtheit gewonnen haben.
So landet das Sparbuch mit 48 Prozent bei der Frage „Wo legen Sie aktuell Ihr Geld an?“ auf Rang eins – im Vorjahr waren es nur 39 Prozent. Dahinter folgen Immobilien mit 36 Prozent (Vorjahr: 26) und Bausparverträge, auf die etwa jeder dritte Befragte setzt (Vorjahr: 28 Prozent). Insgesamt liegt „Sicherheit“ an der Spitze der Entscheidungskriterien, 57 Prozent räumen ihr Top-Priorität ein, nachdem es 2018 noch 52 Prozent waren.
Zugleich lässt sich aber ein Trend zur Streuung des Kapitals erkennen, denn auch renditestarke Investments werden stärker als im Vorjahr in Anspruch genommen. So stiegen Fonds von 20 auf 26 und Aktien immerhin von 18 auf 19 Prozent.
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Die Versicherung von Wohngebäuden war für die Anbieter in den letzten Jahren ein defizitäres Geschäft. Verantwortlich sind zum einen schadensträchtige Stürme. So kostete allein „Friederike“, die im Januar 2018 übers Land fegte, die Versicherer über eine Milliarde Euro. Insgesamt war die Sturmsaison 2017/2018 eine der vier kostspieligsten der vergangenen zwei Jahrzehnte. Doch Sturm und Hagel waren lediglich für rund ein Viertel der (versicherten) Wohngebäudeschäden der Jahre 2002 bis 2017 verantwortlich. Es sind nämlich zum anderen insbesondere Leitungswasserschäden, die sich läppern und die für rund die Hälfte des Wohngebäude-Schadensaufwands sorgen. Der lag 2018 bei über 5,2 Milliarden Euro und überstieg damit – wie schon mit einer Ausnahme in den Vorjahren – die Beitragseinnahmen deutlich.
Die Prämien müssen folglich angehoben werden, was auch schon seit einiger Zeit geschieht. Parallel dazu beschneiden manche Versicherer bei Neuverträgen den Schutzumfang – weshalb ein sorgfältiger Tarifvergleich vor einem Abschluss sinnvoll ist. Zudem setzen immer mehr Anbieter auf Schadensprävention durch Smarthome-Lösungen: Die Kunden können sich Wassersensoren einbauen lassen, die bei Kontakt mit Wasser automatisch die Zufuhr kappen. Im Gegenzug winken Prämiennachlässe bei der Wohngebäudepolice.
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Man sollte meinen, dass die vielfältigen ergonomischen Verbesserungen der Arbeitswelt zu einer sinkenden Wahrscheinlichkeit führen, berufsunfähig zu werden. Immerhin wird heute auf rückenschonendes Sitzen geachtet, Sicherheitsvorschriften werden fortlaufend verschärft, immer mehr körperlich strapaziöse Arbeiten werden von Maschinen erledigt.
Wie die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) kürzlich errechnet hat, ist aber der Quote derjenigen, die vor dem Rentenalter ihren Beruf aufgeben müssen, seit rund 20 Jahren konstant: Noch immer trifft dieses Schicksal jeden vierten Arbeitnehmer. Als Datenbasis dienten 17 Millionen private Berufsunfähigkeitspolicen und das Tafelwerk „DAV 1997 I“.
Verschoben haben sich allerdings die Ursachen: Während früher vor allem körperliche Schädigungen den vorzeitigen Renteneintritt ausgelöst haben, sind heute psychische Leiden der Berufsunfähigkeits-Auslöser Nummer eins. Fast jeder dritte Versicherungsfall geht laut dem Versicherer-Gesamtverband darauf zurück. Danach folgen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats, die für jeden vierten Fall einer erzwungenen Berufsaufgabe verantwortlich sind.
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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben die „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2017“ veröffentlicht. Darin werden rund 2,8 Millionen Schäden ausgewertet, die Gesamtkosten von 9,7 Milliarden Euro verursachten.
Wie sich zeigt, sind Oldtimer besonders selten in Haftpflichtfälle involviert. Die unfallträchtigste Pkw-Altersgruppe bilden 16 bis 23 Jahre alte Fahrzeuge – hier stehen 90 Unfälle pro 1.000 Autos zu Buche, bei älteren Fahrzeugen nur 40. Unter Dreijährige kommen auf eine Schadenhäufigkeit von 58 pro 1.000 Pkw.
Anders sieht das Verhältnis bei den Fahrer-Altersgruppen aus: Die bis zu 18-Jährigen verursachen sowohl die meisten Schäden (121 pro 1.000 Pkw) als auch die höchsten Kosten pro Schadensfall (4.088 Euro). Am sichersten fährt es sich statistisch zwischen 42 und 67 Jahren (51 pro 1.000 Pkw). Ein unterdurchschnittliches Risiko besteht übrigens prinzipiell, wenn ein Beamter am Steuer sitzt.
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In den USA und in Großbritannien ist die Idee seit Langem Realität: Jeder Bürger darf eine bestimmte Summe pro Jahr steuerfrei auf ein Vorsorge- bzw. Vermögenskonto einzahlen. Wie das Geld angelegt wird – ob beispielsweise in Rentenversicherungen, Fondssparplänen oder Anleihen –, entscheidet allein der Besitzer. Die US-Amerikaner horten bereits rund 14 Billionen Dollar auf derartigen Konten.
Schon seit Anfang des Jahrtausends wird das Konzept auch in Deutschland diskutiert, doch dann kam erst einmal die Riester-Rente. Die SPD wollte dieser nicht das Wasser abgraben, indem eine weitere private Vorsorgeoption begünstigt wird. Nun unternimmt die FDP einen neuen Vorstoß. Nach ihren Vorstellungen soll jeder Bürger im Jahr 24.000 Euro steuerfrei auf ein Vorsorgekonto einzahlen dürfen. Auch die Grünen stehen der Idee prinzipiell positiv gegenüber, verlangen allerdings andere Rahmenbedingungen als die FDP, beispielweise eine staatlich gelenkte Verwaltung der Konten.
Ohnehin befinden sich beide Parteien in der Opposition, was eine Realisierung des Vermögenskontos in absehbarer Zeit unwahrscheinlich macht. Zudem gilt in der deutschen Rentenpolitik der Grundsatz, dass auch das Langlebigkeitsrisiko abgesichert sein sollte. Daraus ergibt sich, dass der Erwerb zeitlich unbegrenzter Rentenansprüche im Vordergrund steht.
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Alkoholisierte Autofahrer sind allein in Deutschland für rund 300 Verkehrstote und mehr als 13.000 Verletzte jährlich verantwortlich. Zudem fallen die Verletzungen bei alkoholbedingten Unfällen im Durchschnitt deutlich gravierender aus als beim Rest der Verkehrsunfälle. Keine Frage: Alkohol am Steuer ist ein Problem für die öffentliche Sicherheit.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat sich des Themas nun angenommen und fordert, europaweit alle Neuwagen künftig mit Alkohol-Wegfahrsperren auszurüsten, sogenannten Alkolocks. Vor dem Start des Motors muss dann zunächst „gepustet“ werden, und nur wenn die Apparatur einen Wert von beispielsweise unter 0,5 Promille misst, wird der Wagen freigegeben.
Droht damit, nach Dieselfahrverboten und Tempolimit-Debatte, der nächste Aufreger für deutsche Autofahrer? Der Deutsche Anwaltverein (DAV) jedenfalls hält die GDV-Idee für übertrieben: „Für Privatfahrten ist das völlig unverhältnismäßig“, findet Christian Funk vom DAV. Sinnvoll könne es aber bei Berufskraftfahrern sein, die eine besonders hohe Verantwortung trügen.
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