Nach anfänglicher Euphorie infolge von Donald Trumps Wahlsieg waren die Kryptoanleger in den vergangenen Monaten deutlich zurückhaltender. Der Kurs der Leitwährung Bitcoin sank zeitweise auf unter 75.000 US-Dollar ab. Nun aber gibt es neue Hoffnungen auf eine Entfesselung des Marktes, seitdem der US-Senat einen Gesetzentwurf zur Regulierung diskutiert. Trump hat mehrfach angekündigt, die Regeln zu lockern und eine staatliche Bitcoin-Reserve anzulegen.
Die wieder anspringende Nachfrage trieb den Bitcoin Ende Mai auf ein neues Rekordhoch von rund 112.000 Dollar. Anteil daran haben Analysten zufolge auch Fortschritte in den zollpolitischen Verhandlungen mit China, die sich günstig auf die allgemeine Risikobereitschaft auswirkten.
Kritiker einer Liberalisierung der Kryptomärkte befürchten wachsende Risiken für den Anlegerschutz und die Stabilität des Finanzsystems. Schon heute muss Kryptoinvestoren allerdings bewusst sein, dass es sich um eine hochspekulative Geldanlage handelt, bei der ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
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Jahr für Jahr müssen die europäischen Versicherer Berichte zu ihrer Solvabilität und Finanzlage (Solvency Financial Condition Reports, SFCR) vorlegen. Damit soll ihre Risikotragfähigkeit auch in eventuellen Krisenzeiten sichergestellt werden. Wenn ein Unternehmen eine Solvenzquote von 100 Prozent aufweist, bedeutet das: Selbst in einem extremen Stressszenario, wie es statistisch nur alle 200 Jahre zu erwarten ist, kann es seine Verpflichtungen gegenüber den Kunden noch erfüllen.Wie die Zahlen für Ende 2024 nun zeigen, ist die Finanzstabilität der deutschen Gesellschaften durch die anhaltend maue Konjunkturlage nicht gefährdet. Auf 278 Prozent beläuft sich die Solvenzquote in der Schaden- und Unfallversicherung, 295 Prozent sind es sogar in der Lebensversicherung. In dieser machte sich zwar das 2024 geringere Zinsniveau bemerkbar, denn ein Jahr zuvor standen noch 305 Prozent zu Buche. Doch nach wie vor gilt, was Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), anlässlich der Vorstellung der aktuellen Solvenzquoten bekräftigte: „Die Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass die Versicherer alle Ansprüche jederzeit erfüllen können.“
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Nachhaltigkeit in der Geldanlage finden 50 Prozent der Bundesbürger laut einer neuen forsa-Umfrage wichtig, 17 Prozent sehr wichtig. Für dieses Anliegen wären sie sogar bereit, eine geringere Rendite in Kauf zu nehmen (was allerdings grundsätzlich nicht nötig ist, da nachhaltige Investments durchschnittlich nicht schlechter performen). Im letzten Jahr war diese Bereitschaft nur bei 45 Prozent der Befragten vorhanden, während 50 Prozent sie für sich ausschlossen. Daran kann man eine kleine Trendumkehr ablesen, die womöglich auf nachrückende Altersgruppen zurückgeht: Besondere Priorität messen die unter 30-jährigen Umfrageteilnehmer dem Thema Nachhaltigkeit bei.Über alle Altersgruppen hinweg werden im Dreiklang ESG in erster Linie E (Ecology) und S (Social) als wichtig empfunden: Jeweils 35 Prozent legen ihren Hauptfokus auf Umwelt-/Klimaschutz und auf soziale Aspekte. Verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) steht dagegen für 25 Prozent im Zentrum nachhaltiger Geldanlagen.
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Deutschland müsse „kriegstüchtig“ werden, fordert Verteidigungsminister Boris Pistorius – und weiß dabei die öffentliche Meinung weitgehend hinter sich. Der Bewusstseinswandel infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine wirkt sich auch auf die Geldanlage aus. Zum einen legten die Kurse von Rüstungsunternehmen zuletzt deutlich zu. Zum anderen gilt es auch für nachhaltig orientierte Anleger nicht mehr als tabu, in dieses Segment zu investieren.Das spiegelt sich in der Produktpolitik der Fondsanbieter wider: Die Deutsche-Bank-Tochter DWS öffnete ihre ESG-Fonds Ende April für Rüstungsinvestments und tat es damit der Allianz gleich, die diesen Schritt einige Wochen zuvor für die hauseigenen ESG-Fonds ihres Vermögensverwalters Allianz Global Investors gegangen war. Die Grundlage dafür hatte der Interessenverband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) bereits Ende letzten Jahres mit einer Lockerung der Branchenstandards gelegt. Kritik daran übten mehrere Ethikbanken in einem gemeinsamen Positionspapier. Angesichts der geopolitischen Lage seien Rüstungsinvestitionen zwar notwendig; doch als nachhaltig könnten sie deswegen nicht gelten.
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Das Meinungsforschungsinstitut Civey befragte im März rund 5.000 Bundesbürger zu ihren Einstellungen zur Altersvorsorge. Eine Kernerkenntnis lautet: Garantien und Sicherheit haben für die Deutschen nach wie vor höchste Priorität. So sind 83 Prozent der Umfrageteilnehmer Garantieleistungen – etwa ein Mindestkapital und eine lebenslange Rente – wichtig, zwei Dritteln sogar sehr wichtig. Vorsorgeprodukte mit solchen Merkmalen bieten ausschließlich
Versicherer an. Wohlgemerkt: Die Umfrage fand vor den jüngsten Börsenturbulenzen statt, die nicht auf die Neigung zu einer kapitalmarktbasierten Ruhestandsvorsorge einzahlen dürften.
Dass private Vorsorge für die meisten Arbeitnehmer unabdingbar ist, weiß eine deutliche Mehrheit: Nur gut jeder fünfte Befragte (21,5 Prozent) geht davon aus, dass seine gesetzliche Rente im Alter ausreichen wird. Geld für den Ruhestand zurücklegen oder investieren können indes, auch das ergibt die Umfrage, gerade die Arbeitnehmer mit dem höchsten Bedarf am wenigsten.
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Rund 90.000 Einbrüche in Häuser und Wohnungen verzeichneten die deutschen Versicherer 2024. Damit verfestigt sich offenbar das Niveau, das vor der Pandemie (2019) und auch bereits 2023 verzeichnet wurde. Die langfristige Kurve zeigt jedoch nach unten: Zwischen 2010 und 2017 wurden noch mindestens 130.000 Einbrüche pro Jahr gezählt, in der Spitze mit 180.000 (2015) sogar doppelt so viele wie zuletzt.In die andere Richtung entwickeln sich die durchschnittlichen Schadenkosten, die 2024 auf einen Rekordwert von circa 3.800 Euro kletterten. Drei Jahre zuvor waren es noch 2.750 Euro. „Die Täter nehmen mit, was sich schnell zu Geld machen lässt, das ist heute vor allem teure Technik wie Smartphones, Kameras oder Computer“, erläutert Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Die durchschnittliche Schadensumme je Wohnungseinbruch ist mutmaßlich auch deswegen von 3.600 auf 3.800 Euro gestiegen.“ Der GDV wirbt für bessere Präventionsmaßnahmen, da ein Einbruch nicht nur materiellen Schaden anrichte, sondern häufig auch das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden beeinträchtige.
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In der privaten Unfallversicherung sind Meldefristen üblich, innerhalb derer ein Geschädigter seine Invalidität feststellen lassen und dem Versicherer mitteilen muss. Meist hat er dazu 15 Monate nach dem Unfall Zeit, manche Verträge lassen auch bis zu 24 Monate zu. Wird die gesetzte Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistungen – auch wenn der Versicherer nicht explizit auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Das wurde nun vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt (Aktenzeichen 11 U 11/23), nachdem das dortige Landesgericht zuvor anders entschieden hatte.
Geklagt hatte ein Mann, der von einer Leiter gestürzt war und sich dabei eine Wirbelsäulenfraktur mit folgender 20-prozentiger Invalidität zugezogen hatte. Obwohl sein Versicherer ihn auf die 21-monatige Meldefrist aufmerksam machte, meldete der Mann den Schadenfall verspätet. Vor Gericht berief er sich darauf, nicht über die mögliche Rechtsfolge einer Leistungsverweigerung hingewiesen worden zu sein. Die OLG-Richter befanden hingegen, die Formulierung „Der Anspruch auf Invaliditätsleistung muss innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns geltend gemacht werden“ vermittle eindeutig genug, dass bei Nichteinhaltung der Frist negative Konsequenzen drohen.
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In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.
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Noch bis Juni dauert die Phase, in der Marder besonders bisswütig sind. Im Mai richten sie statistisch fast zwei Drittel mehr Schäden an Autos an als im Durchschnitt aller Monate. Damit übersteigt die Zahl der Fälle, die den Kfz-Versicherern pro Tag gemeldet werden, im Wonnemonat die Marke von 1.000. Insgesamt wurden 2023 deutschlandweit rund 235.000 Marderschäden erfasst, im Durchschnitt schlug jeder mit knapp 550 Euro zu Buche. Die tatsächliche Fallzahl liegt höher, da nur die kaskoversicherten Fahrzeuge Eingang in die Statistik finden.Es gibt einige Maßnahmen, mit denen sich das Risiko für das eigene Fahrzeug senken lässt. Zum einen sollte man regelmäßig den Motorraum auf Marderspuren überprüfen und gegebenenfalls reinigen lassen, um Duftmarken zu beseitigen. Zum anderen kann man technische Schutzvorkehrungen installieren, etwa einen engmaschigen Draht unter dem Motor, stärkereKabelummantelungen oder Generatoren von Ultraschallwellen, die die Tiere abschrecken. Zudem lassen sich an den potenziellen Einstiegsorten Metallplättchen anbringen, die nach dem Elektrozaunprinzip leichte, unschädliche, aber auch unangenehme Stromstöße abgeben.
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