Die Klagen über zweifelhafte Geschäftspraktiken von Online-Vergleichsportalen sind so alt wie diese selbst. Das Bundeskartellamt hat deshalb 36 führende Portale auf Verbraucherrechtsverstöße hin untersucht. Nun legten die Beamten ihren Abschlussbericht vor. Darin benennen sie zahlreiche Defizite, die auch den Versicherungsvergleich betreffen. Wie an dieser Stelle bereits berichtet, herrschen oftmals Intransparenz und Unvollständigkeit. So werden auf einigen Portalen kaum mehr als die Hälfte der Anbieter in den Sparten Haftpflicht- und Hausratversicherung gelistet. Zudem wird den Nutzern oft nicht ausreichend verdeutlicht, woher die Daten für den Vergleich stammen und welche Kooperationen das Vergleichsunternehmen unterhält.
Das Kartellamt hält regulatorische Änderungen für nötig und fordert den Gesetzgeber auf, diese einzuleiten. Dass sich damit die vorherrschenden Mängel effektiv beseitigen ließen, glauben die Beamten jedoch nicht. Daher wünschen sie sich, dass die dauerhafte Aufsicht über die Portale auf das Kartellamt übertragen wird. Eine solche Ausweitung der Eingriffsbefugnisse sei eine „gezielte und wirksame Ergänzung der privaten Verbraucherrechtsdurchsetzung“.
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Die schwelenden weltwirtschaftlichen Unsicherheiten – von Handelskonflikten über Brexit bis hin zu Schuldenkrisen – bereiten den internationalen Investoren zunehmend Sorgen. Auch die beträchtlichen Schwankungen der letzten Zeit an den Finanzmärkten tragen dazu bei. Viele Anleger flüchten sich daher in deutsche Staatsanleihen. Deren Rendite sinkt entsprechend, im März bei zehnjähriger Laufzeit wieder einmal bis in den Negativbereich.
Da sich auch die Konditionen für Immobilienfinanzierungen daran orientieren, ist Baugeld derzeit so günstig zu bekommen wie selten zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Für 5-jährige Darlehen werden aktuell unter optimalen Bedingungen weniger als 0,8 Prozent verlangt, für 10-jährige unter 1,0 und für 15-jährige häufig weniger als 1,5 Prozent. Gute Zeiten also, um eine Anschlussfinanzierung abzuschließen oder einen neuen Immobilienkredit aufzunehmen. Um die attraktivsten Konditionen am Markt zu erhalten, lohnt sich eine professionelle Finanzierungsberatung – automatische Online-Vergleichsprogramme haben oft nennenswerte Lücken.
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Die Vielzahl neuer Versicherungstarife, die Jahr für Jahr auf den Markt kommen, bedeutet für die Verbraucher im Allgemeinen eine Angebotsverbesserung. In vielen Sparten werden Leistungsumfänge und Services erweitert und/oder Prämien vergünstigt. Dass sämtliche Innovationen auf dem Versicherungsmarkt für die Verbraucher sinnvoll und empfehlenswert wären, lässt sich indes auch nicht sagen. Um auf eher kundenunfreundliche Neutarife aufmerksam zu machen, vergibt der Bund der Versicherten (BdV) jährlich den Negativpreis „Versicherungskäse des Jahres“.
2019 heißt der „Gewinner“ Liechtenstein Life Assurances AG, deren fondsgebundene Rentenversicherung „Prosperity – WohlstandsVorsorge“ das größte Missfallen der – aus Wissenschaftlern, Verbraucherschützern und Journalisten bestehenden – Jury erregt hat. Konkret monieren die Prüfer „Intransparenz, Datenstriptease und Kostenwirrwarr“ bei der über eine App vertriebenen Police. Die Negativauszeichnung unterstreicht: Zwischen Werbung und Wirklichkeit kann eine große Lücke klaffen, weshalb unabhängige Beratung beim Versicherungsabschluss das A und O ist.
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Was die Kursentwicklung betrifft, war das Jahr 2018 mit einem Minus von rund 18 Prozent im DAX bekanntlich ein Flop. Anders sieht es auf der Dividendenseite aus. Wie der deutsche Fondsverband BVI mitteilte, summierten sich die von börsengelisteten europäischen Unternehmen im Jahr 2018 gezahlten Dividenden auf rund 350 Milliarden Euro. Das sind 16 Milliarden mehr als im Vorjahr. Die Dividendenrendite betrug im Schnitt etwa 4 Prozent.
Damit machen die Gewinnbeteiligungen der Aktionäre einen Teil der Kursverluste wieder wett. Aber auch in Hausse-Phasen ist das Plus durch Dividenden nicht zu verachten; diese trugen in den letzten vier Jahrzehnten satte 41 Prozent zur Gesamtrendite aus Aktieninvestments bei. Hinzu kommt: Dividendenzahlende Unternehmen weisen durchschnittlich geringere Schwankungen auf. Es empfiehlt sich allerdings nicht, bei der Titelauswahl allein auf die Dividendenhöhe zu schauen. Entscheidend ist auch, woraus diese sich speist und wie nachhaltig sie erwirtschaftet wird. Eine qualitative Analyse des jeweiligen Unternehmens ist daher unabdingbar.
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Zum dritten Mal in Folge ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland im vergangenen Jahr gesunken. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden insgesamt rund 110.000 Schadensfälle gemeldet, während es 2017 noch etwa 20.000 mehr waren. Damit hat die Zahl der Einbrüche den niedrigsten Stand seit 20 Jahren erreicht. Der versicherte Schaden belief sich 2018 auf circa 310 Millionen Euro, nach 360 Millionen im Vorjahr. Konterkariert wird die erfreuliche Entwicklung von einem Anstieg der durchschnittlichen Schadenssumme um rund 100 auf circa 2.850 Euro.
Nicht versicherte Fälle wurden in der GDV-Statistik allerdings nicht erfasst, das tatsächliche Einbruchsrisiko lässt sich also kaum beziffern. Wer sich vor den finanziellen Schäden schützen will, kann dies mit einer Hausratversicherung tun. Neben Einbruchdiebstahl deckt die Police auch die Schadensquellen Leitungswasser, Sturm und Hagel, Feuer und Vandalismus ab. Hinzu kommen je nach Tarif weitere Risiken wie Überspannungsschäden oder Elementargefahren – ein fundierter Vergleich lohnt sich.
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Das Börsenjahr 2018 war für die Anleger bekanntermaßen kein erfreuliches. Der DAX schmierte um rund 18 Prozent ab, ebenso der MDAX. Der SDAX verlor sogar 20 Prozent, während der TecDAX mit minus 5 Prozent unter den wichtigen deutschen Indizes noch „Performancesieger“ war.
Dass es Aktieninvestoren aber auch noch schlimmer treffen kann, zeigt einmal mehr die berüchtigte Liste der größten Börsenflops des vergangenen Jahres, welche die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz kürzlich vorgestellt hat. Negativspitzenreiter ist das in Berlin ansässige Biotech-Unternehmen Mologen, das 2018 über 85 Prozent seines Wertes eingebüßt hat. Auf Fünfjahressicht rauschte die Aktie um knapp 97 Prozent nach unten. Ebenfalls ein Desaster für Anleger ist die Aktie des Möbelkonzerns Steinhoff, die im letzten Jahr zwar „nur“ um 69, auf Dreijahressicht aber um fast 98 Prozent absackte.
Mit Gerry Weber und Tom Tailor finden sich auch prominente Namen auf der Geldvernichterliste. Die Textilunternehmen verloren im letzten Jahr 76 bzw. 80 Prozent ihres Wertes, auf Fünfjahressicht waren es 92 bzw. 87 Prozent. Die „Flop 5“ werden komplettiert vom Maschinenbauer Singulus Technologies: Nach einem Minus von knapp 39 Prozent 2018 steht auf Fünfjahressicht ein Verlust von über 97 Prozent unterm Strich.
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Der Versicherungsombudsmann e. V. dient der außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Versicherern und ihren Kunden. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, findet hier kostenlose, unbürokratische und neutrale Hilfe. So kann in vielen Fällen eine Einigung erzielt werden, ohne dass Gerichte bemüht (und bezahlt) werden müssen.
Seit 2008 hatte Prof. Dr. Günter Hirsch, Ex-Präsident des Bundesgerichtshofs, die Schlichtungsstelle geleitet, nun gab er den Stab an seinen Nachfolger weiter: Zum 1. April hat der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Dr. Wilhelm Schluckebier das Amt übernommen. Rund 270.000 Beschwerden wurden in den elf Jahren unter Hirschs Leitung bearbeitet. Der Rechtsexperte zieht die Bilanz, dass es „selten um einen harten Streit um Recht geht, sondern um einen Mangel an Transparenz und Klarheit“.
Die Zahl der zulässigen Beschwerden seitens Versicherungskunden sank im letzten Jahr um rund 5 Prozent auf knapp über 14.000. Zum Vergleich: In Deutschland laufen, Stand 2017, rund 435 Millionen Versicherungspolicen. Damit liegt die Beschwerdequote bei circa 0,003 Prozent.
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Wenn ein Versicherungskunde anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, um seine Ansprüche durchzusetzen, muss der Versicherer die anfallenden Gebühren tragen – auch wenn es sich um bescheidene Beträge handelt. Das bekräftigte das Amtsgericht Stuttgart kürzlich, indem es der Klage eines Kfz-Teilkaskokunden stattgab (Aktenzeichen 47 C 3458/18).
Der Versicherer hatte sich zunächst geweigert, die vollen Kosten einer Windschutzscheiben-Reparatur zu erstatten. Stattdessen wollte er sich nur mit einem Pauschalbetrag beteiligen. Erst mit anwaltlicher Unterstützung gelang es, die Forderung des Kunden durchzusetzen. Die Anwaltsgebühren von 70 Euro wollte der Versicherer jedoch nicht übernehmen, woraufhin der Fall vor Gericht ging.
Die Stuttgarter Richter urteilten: Die Hinzuziehung eines Anwalts war gerechtfertigt, um die Kundenansprüche zu wahren – der Versicherer muss in einem solchen Fall die Anwaltskosten ebenfalls übernehmen. Entscheidend sei die Sicht einer „wirtschaftlich vernünftig denkenden Person“.
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Als risikofreudig sind deutsche Anleger ohnehin nicht bekannt, wie die im internationalen Vergleich niedrige Aktienquote belegt. Die zunehmenden Unwägbarkeiten hinsichtlich Konjunktur und Welt(handels)politik haben das Sicherheitsbedürfnis indes zuletzt noch einmal deutlich verstärkt. Die von forsa erhobene „Anlegerstudie 2019“ zeigt, dass sichere Anlageformen wie Sparbuch und Bausparvertrag deutlich an Beliebtheit gewonnen haben.
So landet das Sparbuch mit 48 Prozent bei der Frage „Wo legen Sie aktuell Ihr Geld an?“ auf Rang eins – im Vorjahr waren es nur 39 Prozent. Dahinter folgen Immobilien mit 36 Prozent (Vorjahr: 26) und Bausparverträge, auf die etwa jeder dritte Befragte setzt (Vorjahr: 28 Prozent). Insgesamt liegt „Sicherheit“ an der Spitze der Entscheidungskriterien, 57 Prozent räumen ihr Top-Priorität ein, nachdem es 2018 noch 52 Prozent waren.
Zugleich lässt sich aber ein Trend zur Streuung des Kapitals erkennen, denn auch renditestarke Investments werden stärker als im Vorjahr in Anspruch genommen. So stiegen Fonds von 20 auf 26 und Aktien immerhin von 18 auf 19 Prozent.
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