Nach der langen Zinsflaute wurde der Höchstrechnungszins, also der maximal mögliche Garantiezins, zum Jahresbeginn endlich wieder einmal angehoben. 1,0 Prozent beträgt er nun – was nicht beeindruckend klingt, jedoch spürbare Folgen für die Versicherten hat. In einerAnalyse hat der Versicherer-Gesamtverband (GDV) nun die Auswirkungen der Zinserhöhung quantifiziert.Sowohl für Kunden der Berufsunfähigkeits- und der Risikolebensversicherung als auch für privat Rentenversicherte gibt es gute Nachrichten: „Die Garantieleistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen um bis zu 9 Prozent und in der Risikolebensversicherung um bis zu 6 Prozent“, berichtet Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. In der Rentenversicherung gibt es einen im Mittel 12-prozentigen Zuschlag bei den Rentenfaktoren, wie die Modellrechnungen des GDV zeigen. Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Monatsrente Versicherte lebenslang pro 10.000 Euro Kapital erhalten. Daneben wirkt sich das zuletzt höhere allgemeine Zinsniveau auch günstig auf die Überschussbeteiligungen aus.
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Noch bis vor gut einem Jahr war der Goldkurs allenfalls für kurze Zeit mal über 2.000 US-Dollar pro Feinunze geklettert. Seitdem hat er eine atemberaubende Rallye hingelegt: Ende Februar stieg er zeitweise auf über 2.950 Dollar. Auf Jahressicht verzeichnen Goldanleger ein Plus von rund 43 Prozent – mehr also, als die durchaus ordentlich performenden Börsen geliefert haben (Beispiel DAX: knapp 30 Prozent).Wie beim Boom der Kryptowährungen hat auch daran der neue US-Präsident großen Anteil. Insbesondere seit seiner Amtseinführung strebt der Goldpreis nach oben, was von Marktbeobachtern auf die wachsende handels- und wirtschaftspolitische Unsicherheit zurückgeführt wird. Das Edelmetall hat einen Ruf als „sicherer Hafen“ in stürmischen Zeiten. Verbraucherschützer warnen allerdings davor, sich in falscher Sicherheit zu wiegen, denn auch der Goldpreis kann potenziell abstürzen. Zweiter wichtiger Preistreiber sind Zukäufe der Notenbanken. So hat kürzlich etwa die chinesische Zentralbank ihre Goldreserven aufgestockt.
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Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen Preis. Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogenfühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmeringehandelt, wurde verworfen.
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Nach dem Renteneintritt sind in der Regel noch mehrere Lebensjahrzehnte zu erwarten. Wie viele es statistisch sein werden, unterschätzen viele Menschen – und halten Altersvorsorge in der Folge für weniger wichtig. Das erbrachte kürzlich eine Umfrage des europäischen Versicherer-Dachverbands Insurance Europe unter rund 15.700 Personen in 15 Ländern. Wer seine eigene Lebenserwartung unterschätzt, hat im Schnitt 0,68 Vorsorgeprodukte abgeschlossen, während „Überschätzer“ über 0,79 verfügen. In Deutschland fällt der Unterschied mit 0,95 zu 1,14 noch größer aus. Aufschlussreich sind auch die Quoten derjenigen, die überhaupt für den Ruhestand vorsorgen: Bei den Pessimisten sind es in Deutschland 67, bei den Optimisten 77 Prozent.„Wer denkt, nicht sehr alt zu werden, spart sich das Sparen möglicherweise gleich ganz“, bringt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, die Problematik auf den Punkt.Aktuell beträgt die Rest-Lebenserwartung hierzulande übrigens für eine 60-jährige Frau gut 25 Jahre, gleichaltrige Männer können statistisch noch mit 21,3 Lebensjahren rechnen. Grund genug, die Altersvorsorge ernst zu nehmen.
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Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss, Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816 C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen. Geklagt hatte ein Unfallopfer, das 3.500 Euro für einen Interims-Mietwagen gefordert, jedoch nur 2.200 Euro erhalten hatte. Der gegnerische Versicherer begründete die Kürzung mit einem unverhältnismäßig hohen Tagessatz. Dem schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab, da das Gebot der Schadenminderung für alle Beteiligten gelte – somit sei auch bei der Mietwagenauswahl und -buchung auf Wirtschaftlichkeit zu achten.Anders verhält es sich bei der Wahl der Werkstatt: Unfallgeschädigte müssen prinzipiell keinen Angebotsvergleich für die Reparatur ihres Autos vornehmen, es gilt das sogenannte Werkstattrisiko für den gegnerischen Versicherer.
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Vor allem infolge der Hochwasser im Mai und Juni lag die Summe der Schäden durch Sturm, Hagel und Überschwemmung 2024 erneut über der Fünf-Milliarden-Marke. Wie der VersichererGesamtverband GDV mitteilte, sank die Gesamtzahl gegenüber 2023 zwar um rund 100 Millionen auf 5,5 Milliarden Euro. Eine besorgniserregende Tendenz zeigt sich aber bei den Elementarschäden wie Überschwemmungen, die nach 300 Millionen und 1,0 Milliarde in den beiden Vorjahren nunmehr auf 2,5 Milliarden Euro gestiegen sind. Davon gehen circa zwei Milliarden auf das Juni-Hochwasser zurück, das vor allem in Bayern und Baden-Württemberg wütete. Gegen die wachsende Überschwemmungsgefahr ist nur etwa jedes zweite Gebäude in Deutschland mit einem Elementarschutz versichert.Unterdurchschnittlich fiel dagegen der Naturgefahren-bedingte Schaden in der Kfz-Versicherung aus: Mit rund einer Milliarde Euro lag er etwa eine Viertelmilliarde unter dem Schnitt der Vorjahre. Das dürfte sich indes nicht in den Beiträgen bemerkbar machen, denn an anderen Fronten ringen die Kfz-Versicherer mit immensen Kostensteigerungen.
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Rund 2,4 Milliarden Euro verlangen ehemalige Investoren der insolventen Signa-Gruppe von deren Gründer René Benko zurück. Der hat nach Meinung der österreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht nur ein gigantisches „Geldkarussell“ betrieben, mit dem er umworbenen Kapitalgebern vorgaukelte, selbst mit hohen Summen in die jeweiligen Immobilienprojekte eingestiegen zu sein – während er in Wirklichkeit nur die Gelder anderer Investoren trickreich umleitete. Überdies soll der Kurzzeit-Tycoon illegal Vermögen für sich und seine Familie abgezweigt haben. Die schwelgt nämlich nach wie vor offen im Luxus, während Benko im letzten Jahr ein Monatseinkommen von 3.700 Euro zu Protokoll gegeben hat. Nun wurde der ehemalige „Wunderwuzzi“ in seiner schlossartigen Innsbrucker Villa wegen Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. Verfahren gegen ihn laufen auch in Deutschland und Italien. Die Vorwürfe reichen von betrügerischem Bankrott über Betrug bis hin zu Untreue. Hoffnung gibt es immerhin für Hamburg, wo das abgebrochene Signa-Projekt „Elbtower“ seit gut einem Jahr als 100-MeterRohbau die HafenCity überschattet: Die Verhandlungen mit einem neuen Investor scheinen kurz vor dem Abschluss zu stehen.
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Gute Nachrichten für Kunden mit klassischen Lebens- und Rentenpolicen: Gemäß vorläufigen Auswertungen des Fachmagazins procontra hat rund jeder zweite deutsche Lebensversicherer seine Überschussbeteiligung für 2025 erhöht. Nur ein Anbieter wird seine laufende Verzinsung (um einen halben Prozentpunkt) absenken. In der Spitze erhalten die Kunden nun 3,35 Prozent Zinsen, am unteren Ende sind es 1,75 Prozent. Grundlage der Analyse sind die Überschussdeklarationen von 42 Versicherern, darunter die meisten Branchenschwergewichte. Die jeweils geltende laufende Verzinsung kann der Standmitteilung entnommen werden, die Lebensversicherungskunden jährlich erhalten. Das Plus wird dem Vertragsguthaben unwiderruflich gutgeschrieben und trägt fortan zum Zinseszinseffekt bei. Am Ende der Vertragslaufzeit kommt noch eine Schlussüberschussbeteiligung hinzu. Die Höhe der Überschüsse hängt im Wesentlichen vom Erfolg des Versicherers am Kapitalmarkt und vom allgemeinen Zinsniveau ab, aber auch bei Kosteneinsparungen oder Risikoüberschüssen können die Versicherten profitieren.
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Seit Anfang Dezember gilt die neue Gefahrstoffverordnung, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz unter anderem bei der Sanierung älterer Gebäude nach Brand-, Wasser- oder Schimmelschäden erhöhen soll. Im Fokus steht das krebserregende Asbest, das sich in vielen bis 1993 errichteten Häusern – die etwa drei Viertel des deutschen Wohnungsbestands ausmachen – findet. Vor Sanierungsmaßnahmen muss nun eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden; bestehen Zweifel, ob Asbest verbaut wurde, ist der übliche aufwendige Risikoschutz zu betreiben. Was bedeutet das für Hausbesitzer, Immobilienverwalter, Sachverständige, Handwerker etc.? Dies beantwortet ein neuer Praxisleitfaden zum „Umgang mit Asbest bei der Gebäudesanierung“, der sich noch in der Konsultationsphase befindet, jedoch schon unter https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3155-entwurf abgerufen werden kann. Federführend ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über seine Tochtergesellschaft VdS. Die Versicherer rechnen durch den fälligen Zusatzaufwand mit Mehrkosten in der Gebäudeversicherung von über 190 Millionen Euro pro Jahr.
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