Lewis & Partner -Versicherungsmakler in Kassel – Expertenwissen für Ihre privaten und betrieblichen Risiken

Auf unserer Homepage erhalten Sie schnell und einfach einen Überblick über die besten und innovativsten Angebote aus dem Finanz- und Versicherungsbereich. Für die Absicherung Ihrer privaten Risiken stehen Ihnen selbstverständlich,wie heute üblich, Vergleichsrechner zur  freien Verfügung. Suchen Sie sich Ihren Wunschtarif selbst aus und schließen Sie Ihren Vertrag direkt online ab, falls Sie das möchten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch jederzeit persönlich zur Verfügung, um Sie kompetent objektiv und unverbindlich zu beraten. Zögern Sie nicht uns anzusprechen – wir helfen Ihnen gerne!

Zur Absicherung Ihrer betrieblichen Risiken ist ein persönliches Gespräch unerlässlich! Sicher haben Sie eigene Wünsche und Vorstellungen, wie Ihr Betrieb gegen die verschiedenen Risiken abgesichert sein muss. Hierüber sprechen wir mit Ihnen und erarbeiten gemeinsam Ihr persönliches Risikoportfolio. So stellen wir  unseren Kunden exclusive Rahmenvertragskonzepte im Bereich der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, der Inhalts-, Elektronik, Maschinenversicherung, etc. zur Verfügung. Des Weiteren bieten wir unseren Gewerbekunden, z.B. Gruppenvertragsprämien in der Rechtsschutzversicherung-, Gruppenunfall-, Gruppenkrankenversicherungen an. 

Kontaktieren Sie uns einfach! Es lohnt sich für Sie!

 

Mit den besten Wünschen
Ihr Marc Lewis

 

 

News

OLG-Urteil: Meldefristen gelten auch ohne Hinweis auf Rechtsfolgen

29.04.2025 | OLG-Urteil: Meldefristen gelten auch ohne Hinweis auf Rechtsfolgen

In der privaten Unfallversicherung sind Meldefristen üblich, innerhalb derer ein Geschädigter seine Invalidität feststellen lassen und dem Versicherer mitteilen muss. Meist hat er dazu 15 Monate nach dem Unfall Zeit, manche Verträge lassen auch bis zu 24 Monate zu. Wird die gesetzte Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistungen – auch wenn der Versicherer nicht explizit auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Das wurde nun vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt (Aktenzeichen 11 U 11/23), nachdem das dortige Landesgericht zuvor anders entschieden hatte. Geklagt hatte ein Mann, der von einer Leiter gestürzt war und sich dabei eine Wirbelsäulenfraktur mit folgender 20-prozentiger Invalidität zugezogen hatte. Obwohl sein Versicherer ihn auf die 21-monatige Meldefrist aufmerksam machte, meldete der Mann den Schadenfall verspätet. Vor Gericht berief er sich darauf, nicht über die mögliche Rechtsfolge einer Leistungsverweigerung hingewiesen worden zu sein. Die OLG-Richter befanden hingegen, die Formulierung „Der Anspruch auf Invaliditätsleistung muss innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns geltend gemacht werden“ vermittle eindeutig genug, dass bei Nichteinhaltung der Frist negative Konsequenzen drohen.
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Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern

23.04.2025 | Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern

In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.
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Über 1.000 Marderschäden an Autos – pro Tag

22.04.2025 | Über 1.000 Marderschäden an Autos – pro Tag

Noch bis Juni dauert die Phase, in der Marder besonders bisswütig sind. Im Mai richten sie statistisch fast zwei Drittel mehr Schäden an Autos an als im Durchschnitt aller Monate. Damit übersteigt die Zahl der Fälle, die den Kfz-Versicherern pro Tag gemeldet werden, im Wonnemonat die Marke von 1.000. Insgesamt wurden 2023 deutschlandweit rund 235.000 Marderschäden erfasst, im Durchschnitt schlug jeder mit knapp 550 Euro zu Buche. Die tatsächliche Fallzahl liegt höher, da nur die kaskoversicherten Fahrzeuge Eingang in die Statistik finden.Es gibt einige Maßnahmen, mit denen sich das Risiko für das eigene Fahrzeug senken lässt. Zum einen sollte man regelmäßig den Motorraum auf Marderspuren überprüfen und gegebenenfalls reinigen lassen, um Duftmarken zu beseitigen. Zum anderen kann man technische Schutzvorkehrungen installieren, etwa einen engmaschigen Draht unter dem Motor, stärkereKabelummantelungen oder Generatoren von Ultraschallwellen, die die Tiere abschrecken. Zudem lassen sich an den potenziellen Einstiegsorten Metallplättchen anbringen, die nach dem Elektrozaunprinzip leichte, unschädliche, aber auch unangenehme Stromstöße abgeben.
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