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Musterbedingungen für Cyberversicherungen erhalten Update

12.03.2024 | Musterbedingungen für Cyberversicherungen erhalten Update

Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete Fassung vorgelegt. An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen aktualisiert und präzisiert. „Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen überschätzt würden.
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Warum Autobesitzer Vorschäden bei der Leistungsregulierung angeben sollten

27.02.2024 | Warum Autobesitzer Vorschäden bei der Leistungsregulierung angeben sollten

Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht. „Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“ Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
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Kein Versicherungsschutz gegen aufsteigendes Grundwasser

22.02.2024 | Kein Versicherungsschutz gegen aufsteigendes Grundwasser

Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann. Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz. Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
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Ende März kommt der erste ELTIF 2.0 auf den deutschen Markt

20.02.2024 | Ende März kommt der erste ELTIF 2.0 auf den deutschen Markt

Am 10. Januar ist eine neue Regulierung für European Long-Term Investment Funds (ELTIF) in Kraft getreten. Der ELTIF 2.0 steht auch Kleinanlegern offen, nachdem sein Vorgänger die Hürden mit einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro pro Fonds bei mindestens 100.000 Euro im Portfolio noch sehr hoch gelegt hat. Technisch betrachtet handelt es sich um einen alternativen Investmentfonds (AIF). Im Gegensatz zu den meisten konventionellen geschlossenen Fonds soll der ELTIF jedoch kürzere Laufzeiten von in der Regel fünf bis acht Jahren bieten. Über das neu gestaltete Anlagevehikel können Investoren sich an sogenannten Private Markets beteiligen, die nicht an den Börsen vertreten sind: Sachwerte wie Infrastrukturprojekte und Immobilien, Private Equity und Fremdkapitalfinanzierung. Diese mitunter sehr lukrativen Assets machen rund 90 Prozent aller Vermögenswerte aus und sind bislang für Privatanleger kaum beteiligungsfähig. Der erste deutsche ELTIF 2.0 steht in den Startlöchern und soll ab Ende März Investitionen in Wind- und Solarparks sowie Strom- und Glasfaserleitungen tätigen.
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Bei Themen-ETFs sollten Anleger genau hinschauen

15.02.2024 | Bei Themen-ETFs sollten Anleger genau hinschauen

Manche ETFs, die sich auf Themen wie Blockchain, Wasserstoffwirtschaft, künstliche Intelligenz oder saubere Energie spezialisiert haben, werben mit sehr attraktiven Performancezahlen aus der jüngeren Vergangenheit. Ein Blick weiter zurück offenbart jedoch häufig, dass es vorher zu deutlichen Verlusten gekommen war. So steht an der Spitze der Performancetabelle für 2023 ein Krypto- und Blockchain-ETF, der ein Jahresplus von 263 Prozent vorweisen kann. Diese spektakuläre Rendite relativiert sich, wenn man einbezieht, dass 2022 mit einem Minus von 85 Prozent abgeschlossen wurde. Um das auszugleichen, hätte es 2023 fast 650 Prozent Aufwuchs gebraucht. Das Fondsanalyse-Unternehmen Morningstar hat 148 in Europa vertriebene Themen-ETFs unter die Lupe genommen. 2023 schafften sie durchschnittlich ein beachtliches Plus von 18,2 Prozent. Der breite Markt – und darauf basierende ETFs – performten allerdings noch besser. So konnten Anleger mit einem MSCI World ETF 19,5 Prozent Rendite einfahren. Experten warnen vor der „Performance-Falle“ von Themen-ETFs: einsteigen, wenn gerade eine beeindruckende Kursrallye stattgefunden hat, um dann den folgenden Abschwung mitzunehmen.
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PKV: Vorsichtige Öffnung für Wechselwillige mit Psychotherapie-Erfahrung

13.02.2024 | PKV: Vorsichtige Öffnung für Wechselwillige mit Psychotherapie-Erfahrung

In aller Regel haben Menschen, die bereits eine Psychotherapie durchlaufen haben, es beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung schwer. Für die meisten Versicherer sind psychische Erkrankungen, auch wenn sie als erfolgreich therapiert gelten können, wegen der schwer kalkulierbaren Kostenrisiken ein rotes Tuch und damit per se ein Ablehnungsgrund. Bisweilen reicht es bereits, einmal ein berufliches Coaching oder eine Paartherapie in Anspruch genommen zu haben. Ein Test der Fachzeitschrift procontra belegt nun jedoch eine wachsende Offenheit: Die Risikoprüfer der Gesellschaften sagen nicht mehr von vornherein und pauschal Nein, sondern lassen sich in vielen Fällen weitere Unterlagen für eine individuelle Einschätzung vorlegen. Bei einem gleichartigen Test mit Musterkunden vor anderthalb Jahren hatte die Ablehnungsfront noch kaum Risse gezeigt. Auf die damals folgende Kritik haben einige Versicherer anscheinend reagiert und ihre Risikoprüfung angepasst. Damit tragen sie auch dem positiven Trend Rechnung, dass Menschen mit psychischen Problemen sich heutzutage eher professionelle Hilfe suchen als in früheren Zeiten, als eine Psychotherapie weithin stigmatisiert war.
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Offene Immobilienfonds bekommen Marktkrise zu spüren

08.02.2024 | Offene Immobilienfonds bekommen Marktkrise zu spüren

Die Finanzierung von Immobilien hat sich enorm verteuert, seit die Europäische Zentralbank im Kampf gegen die Inflation eine Zinserhöhungsrallye eingelegt hat. Reihenweise schlitterten Projektentwicklungsgesellschaften in die Insolvenz. Nun müssen auch die offenen Immobilienfonds (OIF) vermehrt Federn lassen: Einer Auswertung von Daten der Deutschen Bundesbank zufolge flossen im November 2023 erstmals seit 2017 in einem Monat mehr als eine halbe Milliarde Euro aus OIF ab. Schon in den drei Monaten zuvor zogen die Anleger unterm Strich mehr ab, als sie einzahlten. Hauptgrund dürfte die auf 0,6 Prozent abgeschmolzene Jahresrendite für 2023 sein. Ob OIF nach zukünftigen Leitzinssenkungen wieder zu alter Beliebtheit zurückfinden werden, kann als ungewiss gelten: Seit diesem Jahr gibt es mit dem ELTIF 2.0 eine auch für Privatanleger attraktive Alternative, die ebenfalls Beteiligungen an Sachwerten wie Infrastruktur und Immobilien ermöglicht und nach Meinung von Marktbeobachtern den OIF viel Wasser abgraben könnte.
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Versicherer nehmen Balkonkraftwerke in Musterbedingungen auf

06.02.2024 | Versicherer nehmen Balkonkraftwerke in Musterbedingungen auf

Rund 270.000 Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte Steckersolargeräte, haben die Deutschen 2023 auf und an ihren privaten Balkonen in Betrieb genommen – laut dem Bundesverband Solarwirtschaft ist das eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr. Die Versicherer haben auf den Boom reagiert und kürzlich erweiterte Musterbedingungen für Hausratversicherungen vorgestellt. Wer künftig eine daran orientierte Police abschließt, kann also nach Blitzeinschlägen, Überspannungs- und Hagelschäden oder Einbruchdiebstahl auf den Schutz vertrauen. Alle anderen sollten ihren Versicherungsumfang prüfen (lassen) und die Anlage gegebenenfalls dem Versicherer melden. Bei Immobilienbesitzern greift je nach Installationsort die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Nicht zu vergessen ist auch das Haftpflichtrisiko, etwa für den Fall, dass die Anlage vom Balkon herabstürzt oder einen folgenreichen Kurzschluss verursacht. Für größere Photovoltaikanlagen gibt es eigenständige, speziell auf den Bedarf zugeschnittene Versicherungspolicen.
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Offenlegungsverordnung vor Reform?

01.02.2024 | Offenlegungsverordnung vor Reform?

Der Wildwuchs an Nachhaltigkeitsdefinitionen und -kriterien stellt Anleger, die ihr Geld ökologisch und sozial verantwortungsvoll wirken lassen wollen, vor Herausforderungen. Welches Investment hat wirklich nachhaltigen Effekt, welches wird nur „grüngewaschen“? Mit der Offenlegungsverordnung will die Europäische Union für mehr Transparenz in dieser Frage sorgen, indem bestimmte Kennzahlen nach einheitlichen Standards veröffentlicht werden müssen. Während die Finanzwirtschaft indes noch mit der Umsetzung beschäftigt ist, legen die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) nun Vorschläge für eine Überarbeitung vor: Unter anderem sollen weitere soziale Indikatoren und Treibhausgas-Kennzahlen aufgenommen werden. Das steht konträr zum gleichzeitig formulierten Ziel, die Nachhaltigkeitsaufklärung für Kunden leichter verständlich zu machen. Denn auch die bisher schon vorgesehenen Pflichtinformationen sollen erhalten bleiben. Der deutsche Versicherer-Gesamtverband GDV setzt sich deshalb weiterhin für eine Vereinfachung ein, damit auch Nicht-Profis die nötigen Informationen schnell überblicken und einordnen können.
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